1) Wie erledigt man eine Einsichtnahme?
Auf der Startseite des LBR kann der Nutzer durch Anklicken der Schaltfläche Einsichtnahme Folgendes tun:
Suchen und Einsichtnahme in die RCS-/RBE-Akte einer eingetragenen Einrichtung sowie
Einsichtnahme in die öffentlichen Informationen, die im „Recueil Électronique des Sociétés et Associations“ (RESA) und im Insolvenzregister (REGINSOL) eingetragen sind.
Dieser Vorgang bietet dem Nutzer auch die Möglichkeit
- Die Einsichtnahme in Statistiken
- Die Einsichtnahme in die Liste der FIAR
- Die Einsichtnahme in die geltenden anwendbaren Gesetze, die vom LBR veröffentlichten Rundschreiben und die Jurisprudenz
Durch Klicken auf die Schaltfläche Einsichtnahme gelangt der Nutzer zu einem Pop-up-Fenster, in dem ihm die verschiedenen Kategorien der Einsichtnahme angeboten werden.
Folgende Kategorien stehen zur Einsichtnahme zur Verfügung:
- Akte einer Gesellschaft oder Vereinigung:
Ermöglicht die Einsichtnahme in die RCS / RBE-Akte einer Gesellschaft oder Vereinigung.
- RESA - Sammlung der Offenlegungen:
Ermöglicht die Einsichtnahme in alle amtlichen Offenlegungen, denen Gesellschaften und Vereinigungen gesetzlich unterworfen sind. Diese Offenlegungen werden in Form eines Verzeichnisses erledigt, das täglich auf dem RESA – „Recueil électronique des sociétés et associations“ herausgegeben wird.
- REGINSOL - Register der Insolvenzen:
Ermöglicht die Einsichtnahme in die Auflistung der gerichtlichen Entscheidungen und der administrativen Auflösungen ohne Liquidation, die im RCS eingereicht wurden.
- Statistiken:
Ermöglicht die Einsichtnahme in allgemeine statistische Angaben zu den Aktivitäten des RCS und des RBE.
- Liste der FIAR:
Ermöglicht die Einsichtnahme in die Liste der reservierten alternativen Investmentfonds.
- Gesetzliche Dokumente:
Ermöglicht die Einsichtnahme in die geltenden anwendbaren Rechtsvorschriften, die vom LBR offengelegten Rundschreiben und die Jurisprudenz.