Wirtschaftliche Eigentümer
Diese Rubrik ermöglicht die Einsichtnahme in die Angaben, die im RBE-Register für die Einrichtung eingetragen sind, auf die sich die Einsichtnahme bezieht.
Für den Zugriff auf die Liste der wirtschaftlichen Eigentümer ist eine Authentifizierung mittels Zertifikat obligatorisch.
Durch Klicken auf die Taste Mit meinem LuxTrust Zertifikat anmelden wird der Nutzer zur Authentifizierungsseite weitergeleitet, auf der er die gewünschte Art der Authentifizierung mittels Zertifikat angeben muss.
Der Nutzer wird gebeten, den auf der Seite angegebenen Anweisungen zu folgen, um seine Anmeldung auf der Internetseite vom LBR vorzunehmen.
Nach der Anmeldung durch Authentifizierung, wird der Nutzer auf die Seite weitergeleitet mit der Rubrik Wirtschaftliche Eigentümer.
Innerhalb der Rubrik Wirtschaftliche Eigentümer ist der Schieberegler Ich möchte die wirtschaftlichen Eigentümer meiner eigenen Gesellschaft einsehen automatisch ausgewählt.
Wichtiger Hinweis: Der Zugang zur Liste der wirtschaftlichen Eigentümer ist streng begrenzt auf die eingetragene Einrichtung oder ihren Bevollmächtigten, die die Erklärung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer gegenüber dem RBE erledigt haben.
Im Feld PIN-Code muss der Nutzer den PIN-Code eingeben, der ihm im Rahmen des Zugangs zu seiner eigenen RBE-Akte (Pdf) per Post zugesandt wurde.
Nach Eingabe des PIN-Codes wird der Nutzer aufgefordert, auf die Taste Die wirtschaftlichen Eigentümer meiner Gesellschaft einsehen zu klicken.
Nach Überprüfung des PIN-Codes wird der Nutzer auf die Seite weitergeleitet, auf der die Liste der beim RBE eingegebenen wirtschaftlichen Eigentümer erscheint.
Im Falle einer Einsichtnahme ohne PIN-Code muss der Nutzer den Schieberegler deaktivieren.
Wichtiger Hinweis: Das Gesetz vom 23. Januar 2025 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 13. Januar 2019 zur Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer definiert die Liste der Einrichtungen und Personen, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung das Recht haben, einen Antrag auf Zugang zum RBE zu stellen.
Wenn der Nutzer zu einer der im Gesetz vom 23. Januar 2025 genannten Berufsgruppen angehört, kann er ein:
- Antrag auf beruflichen Zugang zur Einsichtnahme in das RBE.
- Einmaliger Antrag auf Erhalt eines Auszugs aus dem RBE (Pdf) für die Akte der ausgewählten Einrichtung als Angehöriger einer der beschriebenen Berufsgruppen stellen (nur auf Französisch verfügbar).
Je nach Wahl wird der Nutzer aufgefordert, einen Antrag auf Zugang zum RBE auszufüllen, der zur Validierung an das LBR weitergeleitet werden muss. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Link Als Berufstätiger einen Antrag auf Zugang stellen.