Berichtigende Einreichung
Definition und Umfang der berichtigende Einreichung
Die berichtigende Einreichung betrifft jede Urkunde oder jedes Dokument, seien es notarielle Urkunden, privatschriftliche Urkunden, Auszüge aus Urkunden, Vermerke oder jedes andere Dokument, die darauf abzielen, einen sachlichen Fehler in einem zuvor eingereichten Dokument zu berichtigen.
Diese Art der Einreichung setzt notwendigerweise voraus, dass eine ursprüngliche Einreichung erledigt wurde und dass sie einen sachlichen Fehler enthält, der korrigiert werden muss.
Bedingungen für die Gültigkeit
Damit eine berichtigende Einreichung vom RCS akzeptiert wird, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
1. Materieller Fehler:
Die berichtigende Einreichung kann sich nur auf materielle Fehler beziehen.
2. Eindeutige Identifizierung:
Das berichtigende Dokument muss eindeutig und explizit angeben, dass es eine Berichtigung eines bereits eingereichten Dokuments darstellt.
3. Einreichungsreferenzen der ursprünglichen Einreichung:
Die Einreichungsnummer des bereits eingereichten Dokuments, das berichtigt werden soll, muss zwingend auf dem berichtigenden Dokument angegeben werden, das Gegenstand der Formalität ist.
Verwaltungsprinzipien
Nach der Einreichung beim RCS können die Dokumente nicht mehr vernichtet oder an den Einreichenden zurückgegeben werden. Alle eingereichten Dokumente, einschließlich der Berichtigungen, werden in der Akte der betreffenden Einrichtung aufbewahrt. Das RCS nimmt keine Rücknahme von bereits eingetragenen Belegen vor.
Für berichtigende Einreichungen ist eine Einreichungsgebühr zu entrichten.
Durch die Einhaltung dieser Anforderungen ermöglicht die berichtigende Einreichung die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der im RCS eingetragenen Angaben.
Alle Anträge auf Berichtigung von Angaben, die im RCS für eine eingetragene Person oder Einrichtung eingetragen sind, müssen beim RCS mittels der Formalität Berichtigung einer Einreichung eingereicht werden.
Dem Antrag müssen das oder die berichtigenden Dokumente beigefügt werden, deren Offenlegung das Gesetz vorsieht.
Um seinen Antrag auf berichtigende Einreichung ausführen zu können, muss sich der Nutzer obligatorisch mit einem elektronischen Zertifikat LuxTrust, über die Anwendung GouvID oder mit einem eIDAS-Zertifikat authentifiziert haben.
Um Änderungen der im RCS eingetragenen Angaben zu erleichtern, wird das Dateneingabeformular bezüglich der berichtigenden Einreichung mit den Angaben vorausgefüllt, die zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Antrags im RCS eingetragen sind.
Nachdem der Nutzer dieser Vorgang ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird, die zu berichtigende Einreichung auszuwählen.
Der Nutzer erhält so Zugang zu einer Liste der Einreichungen, die alle Einreichungen enthält, die für die betreffende Einrichtung beim RCS erledigten eingereicht wurden.
Innerhalb dieser Liste der Einreichungen muss der Nutzer die zu berichtigende Einreichung auswählen.
Nachdem der Nutzer die zu berichtigende Einreichung identifiziert hat, bestätigt er seine Wahl, indem er auf den Link Berichtigung für diese Einreichung vornehmen klickt, der in der Spalte Berichtigung einer Einreichung verfügbar ist.
Nachdem der Nutzer die zu berichtigende Einreichung ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er die folgenden Auswahlen treffen muss:
1. Ob er die eingetragenen Angaben mithilfe des Antrags auf Berichtigung berichtigen oder ergänzen möchte:
- Durch Ankreuzen des Kästchens Ja möchte der Nutzer eine Berichtigung der eingetragenen Angaben vornehmen.
- Durch Ankreuzen des Kästchens Nein möchte der Nutzer die eingetragenen Angaben nicht berichtigen.
2. Ob er die zuvor eingereichten Dokumente berichtigen möchte:
- Durch Ankreuzen des Kästchens Ja möchte der Nutzer eine Berichtigung eines oder mehrerer zuvor eingereichter Dokumente vornehmen.
- Durch Ankreuzen des Kästchens Nein möchte der Nutzer die zuvor eingereichten Dokumente nicht berichtigen.
3. Die Sprache des Dateneingabeformulars für den Antrag auf Berichtigung auszuwählen.
Wenn der Nutzer beide Kästchen Ja ankreuzt, kann er gleichzeitig eine Berichtigung der bereits eingetragenen Angaben vornehmen und ein oder mehrere zuvor eingereichte Dokumente berichtigen.
Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Einreichung von Finanzdaten muss der Benutzer bei einer Berichtigung die gesamten Dokumente einreichen, die den Buchungssatz bilden.
Auch wenn z. B. nur ein Belege eines angefügten Dokuments zu berichtigen ist, müssen etwaige weitere Dokumente ebenfalls beigefügt und die eCDF-Erklärungen erneut eingegeben werden.
Es ist zu beachten, dass in diesem Fall keine neue Version der Erklärungen vorbereitet werden muss, sondern dass die zuvor eingereichte Version für die Berichtigung wiederverwendet werden kann. Achten Sie darauf, dass Sie die für die Berichtigung erforderlichen Angaben und die Dokumente über die Berichtigung bereithalten.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Antrags auf Einreichung einer Berichtigung, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Berichtigung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.