Einreichungen von Löschungseintragungen
Jede Beendigung der Geschäftstätigkeit, sei es der Hauptniederlassung oder einer Zweigniederlassung, führt zu einer Abänderung der im RCS eingetragenen Angaben und muss beim RCS mittels der Formalität Löschungseintragung eingereicht werden.
Dem Antrag müssen das Dokument oder die Dokumente beigefügt werden, deren Offenlegung das Gesetz vorsieht.
Um seinen Antrag auf Einreichung einer Löschungseintragung ausführen zu können, muss sich der Nutzer obligatorisch mit einem elektronischen Zertifikat LuxTrust, über die Anwendung GouvID oder mit einem eIDAS-Zertifikat authentifiziert haben.
Löschungseintragung einer Person / Hauptniederlassung
Diese administrative Formalität betrifft die Löschungseintragung der im RCS eingetragenen Person / Hauptniederlassung.
Das Dokument ist einzuschreiben und gegebenenfalls offen zu legen.
Wenn die einzureichende Urkunde jedoch nur eine Löschungseintragung mit Wirkung für die Zukunft betrifft, muss der Nutzer innerhalb der Kategorie Abänderung die Formalität Abänderung mit Wirkung für die Zukunft ohne Eintragung auswählen.
Der Einreichende bleibt für die Einschreibung der Angaben mittels einer Abänderungseintragung am Tag des Inkrafttretens verantwortlich.
Nachdem der Nutzer diese Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird, die Sprache des Dateneingabeformulars für den Antrag auf Einreichung der Löschungseintragung auszuwählen.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben bereithalten, die Sie für die Löschungseintragung benötigen.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Antrags auf Einreichung der Löschungseintragung, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Löschungseintragung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.
Löschungseintragung einer eingeschriebenen Zweigniederlassung der Hauptniederlassung
Diese administrative Formalität betrifft die Löschungseintragung der luxemburgischen Zweigniederlassung einer im RCS eingetragenen Einrichtung.
Nachdem der Nutzer diese Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird,
- Die zu löschende Zweigniederlassung aus der Liste der vorgeschlagenen Niederlassungen auszuwählen.
- Die Sprache des Dateneingabeformulars für den Antrag auf Einreichung der Löschungseintragung auszuwählen.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben bereithalten, die Sie für die Löschungseintragung benötigen.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Antrags auf Einreichung der Löschungseintragung, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Löschungseintragung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.