Erklärung von Informationen zur Körperschaftsteuer

Von der Europäischen Kommission bereitgestellte Ressourcen

Projekt, das zur Entwicklung eines Prototyps der zentralen Taxonomie für die öffentliche länderbezogene Berichterstattung sowie eines Generators für öffentliche länderbezogene Berichte geführt hat.

Diese Dienstleistung betrifft die Einreichung der Erklärung von Informationen zur Körperschaftsteuer. Diese neue Verpflichtung ergibt sich aus den Artikeln 72decies ff. des Gesetzes vom 19. Dezember 2002 über das Handels- und Firmenregister sowie der Buchhaltung und Jahresabschlüsse von Unternehmen, die durch das Gesetz vom 15. August 2023 eingeführt wurden.

Sie betrifft folgende Rechtsformen:

  • SA,
  • SARL,
  • SCA,
  • SENC und SESC (sofern ihre unbeschränkt haftenden Gesellschafter in der Form einer SA, einer SARL oder einer SCA organisiert sind),
  • Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, deren Rechtsform mit derjenigen einer SA, einer SARL und einer SCA vergleichbar ist.

Sie gilt, wenn diese Einrichtungen einen erheblichen Umsatz in der Europäischen Union erzielen und einer der folgenden Kategorien angehören:

  • Muttergesellschaften mit Sitz in der EU, deren konsolidierter Jahresumsatz 750 Millionen Euro übersteigt;
  • selbstständige Gesellschaften, die dem EU-Recht unterliegen und deren Jahresumsatz 750 Millionen Euro übersteigt;
  • mittlere und große Tochtergesellschaften, die dem EU-Recht unterliegen und zu einer Gruppe gehören, deren oberstes Mutterunternehmen außerhalb der EU einen konsolidierten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro erzielt;
  • Zweigniederlassungen, die von einer Gesellschaft außerhalb der EU in der EU eröffnet wurden, wenn die in den Rechtsvorschriften festgelegten Schwellenwerte erreicht sind.

Die Erklärung muss im elektronischen XHTML-Format erstellt und eingereicht werden und wird durch einen Vermerk im RESA veröffentlicht.

Es ist zu beachten, dass die Einreichungsbestätigung (oder der Einreichungsbeleg) für dieses neue Format nicht in der üblichen Form eines virtuellen Etiketts erfolgt, sondern als ZIP-Datei, die die Einreichungsbestätigung im PDF-Format sowie die Erklärung von Informationen zur Körperschaftsteuer im XHTML-Format enthält, zusammen mit dem Validierungsbericht der elektronischen Unterschrift von LBR.

Die Einreichung der Erklärung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres erfolgen. Die erste Erklärung bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2025 und muss 2026 eingereicht und offengelegt werden.

Wie reichen Sie Ihre Erklärung von Informationen zur Körperschaftsteuer ein?

Auf der LBR-Startseite klicken Sie auf die Schaltfläche Einreichen, um zu den administrativen Formalitäten beim RCS zu gelangen.

Es erscheint ein Pop-up-Fenster, das es ermöglicht, die Suchfunktion zu nutzen. 
Bevor Sie fortfahren, müssen Sie Ihre Einrichtung durch Angabe seiner RCS-Nummer oder seiner Bezeichnung identifizieren.

Nachdem Sie die Suche gestartet haben, gelangen Sie zur Seite mit den grundlegenden Information zu Ihrer Einrichtung.

Wählen Sie unter den vorgeschlagenen Kategorien die Kategorie Andere Einreichungen und anschließend die Dienstleistung Erklärung von Informationen zur Körperschaftsteuer.

Auf dem nächsten Bildschirm klicken Sie auf Weiter zu, um zum Formular zu gelangen, mit dem Sie Ihre Erklärung hochladen können.

Im Formular können Sie unter der Rubrik Publications (Offenlegung), Ihre Erklärung im XHTML-Format in das Feld Documents à publier par mention (Dokumente zur Offenlegung durch Vermerk) hochladen, indem Sie auf die Taste Ajouter la pièce jointe (Beleg hinzufügen) klicken.

Sie müssen auch die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR beantworten.

Der Verwalter des RCS kann die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einschreiben. Sie können also wählen, ob Sie möchten, dass LBR diese Einschreibung vornimmt.
Kreuzen Sie einfach die gewünschte Option an. Wenn Sie Nein ankreuzen, müssen Sie Ihr Dokument direkt bei der AED einschreiben.

Um mit Ihre Einreichung fortzufahren, klicken Sie anschließendauf die Taste Vérification de la demande (Überprüfung des Antrags).

In der Rubrik Récapitulatif (Übersicht) können Sie alle Informationen zu Ihrem Antrag überprüfen, bevor Sie diesen in den Leistungskorb legen.

Klicken Sie nach der Überprüfung auf die Taste Ajouter la demande au panier (Antrag dem Leistungskorb zufügen), um Ihre Formalität zu validieren.

Zu Ihrer Information:
Das XHTML-Format ist eine Datei, die automatisch für bestimmte Erklärungen, wie beispielsweise die Erklärung zur Körperschaftsteuer, generiert wird.
Es kann nicht manuell erstellt werden. Es wird direkt von der Verwaltungsplattform, der professionellen Software oder dem Steuerportal bereitgestellt, auf dem die Erklärung ausgefüllt wird. Es muss unverändert und ohne Umwandlung hochgeladen werden.

Validierung durch das RCS Ihrer Erklärung von Informationen zur Körperschaftsteuer  

Nachdem Ihr Antrag vom RCS validiert wurde, gehen Sie bitte in Ihren Kundenbereich Mein Benutzerkonto und klicken Sie auf Nachverfolgung meiner Anträge.

In der Rubrik Verarbeitete und validierte Anträge klicken Sie auf den Link Einzeilheiten einsehen, um die Informationen zu Ihrem Antrag einzusehen und den Einreichungsbeleg herunterzuladen.

Auf die Seite zu den Einzelheiten Ihres Antrags klicken Sie auf die 3 kleinen Punkte, um die Herunterladen-Optionen anzuzeigen.

Sie können dann die ZIP-Datei herunterladen, die den Einreichungsbeleg sowie die Erklärung im XHTML-Format enthält.
Sie können auch den Validierungsbericht der ASIC-E-Unterschrift herunterladen. Dabei handelt es sich um ein von LBR ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass die Einreichung tatsächlich erledigt wurde, und das von LBR elektronisch unterzeichnet ist.

Zu Ihrer Information:
Ihre Datei befindet sich in Ihrem Ordner Herunterladen (Downloads).

Wenn Sie Probleme beim Öffnen der ZIP-Datei oder der ASIC-Datei haben, klicken Sie mit der rechten Maustaste darauf und wählen Sie Open with (Öffnen mit).

Wählen Sie dann 7-Zip File Manager oder eine andere kompatible Entpackungsanwendung, um die Datei zu öffnen.