Einreichungen von Rücktrittserklärungen
Jede Abänderung der im RCS eingetragenen Angaben im Zusammenhang mit einer Kündigung einer Rücktrittserklärung muss beim RCS mittels der Formalität Rücktrittserklärung eingereicht werden.
Dem Antrag müssen das Dokument oder die Dokumente beigefügt werden, deren Offenlegung das Gesetz vorsieht.
Um seinen Antrag auf Einreichung einer Rücktrittserklärung ausführen zu können, muss sich der Nutzer obligatorisch mit einem elektronischen Zertifikat LuxTrust, über die Anwendung GouvID oder mit einem eIDAS-Zertifikat authentifiziert haben.
Um Änderungen der im RCS eingetragenen Angaben zu erleichtern, werden die Dateneingabeformulare bezüglich der Einreichungen von Rücktritterklärungen mit den Angaben vorausgefüllt, die zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Antrags im RCS eingetragen sind.
Rücktrittserklärung eines Bevollmächtigten
Diese administrative Formalität betrifft die Einreichung eines Dokuments, das Auskunft über die einseitige Rücktrittserklärung eines Bevollmächtigten, eines Prüfungsbeauftragten der Geschäftsbuchführung und/oder eines Depositars gibt.
Das Dokument ist einzuschreiben und gegebenenfalls offen zu legen.
Wichtiger Hinweis: Wenn der Nutzer diese Formalität auswählt, ist es nicht erforderlich, ein Dokument zu erstellen und der Offenlegung beizufügen.
Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wird die Offenlegung nämlich vom Verwalter des RCS auf der Grundlage der im Antrag auf Rücktrittserklärung eingegebenen Angaben automatisch generiert.
Die automatische Generierung der Offenlegung erfolgt in der gleichen Sprache, in der der Antrag auf Rücktrittserklärung erstellt wurde, und kann nicht geändert werden.
Nachdem der Nutzer diese Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird, folgende Kästchen anzukreuzen:
- Das Kästchen Ja, wenn die Rücktrittserklärung(en) Personen betrifft/betreffen, die nicht / nicht mehr im RCS eingetragen sind.
- Das Kästchen Nein, wenn die Rücktrittserklärung(en) keine Personen betrifft/betreffen, die nicht / nicht mehr im RCS eingetragen sind.
- Die Sprache des Dateneingabeformulars für den Antrag auf Einreichung der Rücktrittserklärung auszuwählen.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben bereithalten, die Sie für die Rücktrittserklärung benötigen.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Antrags auf Einreichung der Rücktrittserklärung, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Rücktrittserklärung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.
Rücktrittserklärung des/der ständigen Vertreter(s) der Zweigniederlassung
Diese administrative Formalität betrifft die Rücktrittserklärung eines oder mehrerer ständiger Vertreter der Zweigniederlassung.
Wichtiger Hinweis: Wenn der Nutzer diese Formalität auswählt, ist es nicht erforderlich, ein Dokument zu erstellen und der Offenlegung beizufügen.
Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wird die Offenlegung nämlich vom Verwalter des RCS auf der Grundlage der im Antrag auf Rücktrittserklärung eingegebenen Angaben automatisch generiert.
Die automatische Generierung der Offenlegung erfolgt in der gleichen Sprache, in der der Antrag auf Rücktrittserklärung erstellt wurde, und kann nicht geändert werden.
Nachdem der Nutzer diese Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird:
- Die Zweigniederlassung aus der Liste der Zweigniederlassungen auszuwählen, die den/die zurückgetretenen Vertreter enthält.
- Das Kästchen Ja anzukreuzen, wenn die Rücktrittserklärung(en) Personen betrifft/betreffen, die nicht / nicht mehr im RCS eingetragen sind.
- Das Kästchen Nein anzukreuzen, wenn die Rücktrittserklärung(en) keine Personen betrifft/betreffen, die nicht / nicht mehr im RCS eingetragen sind.
- Die Sprache des Dateneingabeformulars für den Antrag auf Einreichung der Rücktrittserklärung uszuwählen.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben bereithalten, die Sie für die Rücktrittserklärung benötigen.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Antrags auf Einreichung der Rücktrittserklärung, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Rücktrittserklärung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.