1) Einschreibung der wirtschaftlichen Eigentümer
Die Einrichtungen, die ihren/ihre wirtschaftlichen Eigentümer im RBE eintragen müssen, sind diejenigen, die im RCS eingetragen sind, mit Ausnahme von Kaufleuten, die natürliche Personen sind.
Um diese Formalität zu erledigen, muss die Einrichtung eine Erklärung über die wirtschaftlichen Eigentümer beim RBE mittels der Formilität Wirtschaftliche Eigentümer unter Auswahl der Dienstleistung Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer einreichen.
Um seine Erklärung über die wirtschaftlichen Eigentümer abgeben zu können, muss sich der Nutzer obligatorisch mit einem elektronischen LuxTrust-Zertifikat, über die Anwendung GouvID oder mit einem eIDAS-Zertifikat authentifizieren.
Nach Auswahl dieser Dienstleistung gelangt der Nutzer auf die nächste Seite, auf der er obligatorisch das Kästchen in der Rubrik Eidesstattliche Versicherung ankreuzen muss, um zu bestätigen, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, die Erklärung zu erledigen.
Ohne diese Aktion ist es dem Nutzer nicht möglich, die Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer fortzusetzen.
Nachdem das Kästchen Eidesstattliche Versicherung angekreuzt wurde, wird der Nutzer aufgefordert, die Sprache des Dateneingabeformulars für den Erklärungsantrag auszuwählen.
Der Nutzer bestätigt die Erstellung seines Erklärungsantrags, indem er auf die Taste Eintragen klickt, die der Kategorie der wirtschaftlichen Eigentümer entspricht, die er eintragen möchte.
Es obliegt der eingetragenen Einrichtung, vorab die erforderlichen Recherchen zu erledigen, die es ihr ermöglichen, ihren oder ihre wirtschaftlichen Eigentümer (Pdf, 532 KB), d. h. natürliche Personen, zu ermitteln.
Es werden drei Kategorien wirtschaftlicher Eigentümer vorgeschlagen:
- Personen, die der Führungsebene angehören, wenn die wirtschaftlichen Eigentümer nicht identifiziert werden können.
- Wirtschaftliche Eigentümer, sofern diese identifiziert werden können.
- Börsennotierung (gegebenenfalls), sofern die Einrichtung börsennotiert ist.
Es kann nur eine Art der wirtschaftlichen Eigentümer eingetragen werden. Anschließend wird der Nutzer zum Dateneingabeformular für die ausgewählte Dienstleistung weitergeleitet.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie die für die Erklärung erforderlichen Angaben und Belege (gegebenenfalls) bereithalten.
Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer
Dateneingabeformular: Wissenswerte Informationen
Personen, die der Führungsebene angehören
In der Rubrik Eingabe der zu anzugebenden Daten wird der Nutzer zunächst aufgefordert, die Frage zum Besitz einer luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer zu beantworten, indem er eine der folgenden Optionen auswählt:
- Das Feld Ja, wenn die zu erklärende Person über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt.
- Das Feld Nein, wenn die zu erklärende Person nicht über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt.
Der Nutzer hat außerdem die Möglichkeit, eine Person, die der Führungsebene angehört, hinzuzufügen, indem er auf den Link Person, die der Führungsebene angehört, hinzufügen klickt.
Durch Auswahl der Option Ja werden die verschiedenen Unterrubriken und die entsprechenden Dateneingabefelder angezeigt. Der Nutzer wird dann aufgefordert, die erforderlichen Angaben einzutragen, um mit seiner Erklärung fortzufahren. Wenn alle Felder ausgefüllt sind, muss der Nutzer auf die Taste Validierung der Eingabe klicken. Diese Aktion löst eine Überprüfung der eingegebenen Angaben aus. Eventuelle Fehler oder fehlende Angaben werden auf der Seite rot markiert. Der Nutzer wird dann aufgefordert, diese zu berichtigen, bevor er fortfahren kann.
Nach Bestätigung der Dateneingabe kann der Nutzer durch Klicken auf die Rubrik Meinen Antrag überprüfen zum nächsten Schritt übergehen. Verfügt die Person, die der Führungsebene angehört, über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer, sind keine Belege zur Vervollständigung der Erklärung erforderlich.
Durch Auswahl der Option Nein werden die verschiedenen Unterrubriken und die entsprechenden Dateneingabefelder angezeigt. Der Nutzer wird dann aufgefordert, die erforderlichen Angaben einzutragen, um mit seiner Erklärung fortzufahren. Wenn alle Felder ausgefüllt sind, muss der Nutzer auf die Taste Validierung der Eingabe klicken. Diese Aktion löst eine Überprüfung der eingegebenen Angaben aus. Eventuelle Fehler oder fehlende Angaben werden auf der Seite rot markiert. Der Nutzer wird dann aufgefordert, diese zu berichtigen, bevor er fortfahren kann.
Nach der Bestätigung der Dateneingabe gelangt der Nutzer durch Klicken auf die Rubrik Beleg(e), der (die) der Erklärung beizufügen ist (sind) zum nächsten Schritt.
In der Rubrik Beleg(e), der (die) der Erklärung beizufügen ist (sind) muss der Nutzer obligatorisch den erforderlichen Beleg im Feld Belege hinzufügen, indem er auf die Taste Anhang hinzufügen klickt. Die Liste der beizufügenden Dokumente wird entsprechend den Angaben in der Rubrik Eingabe der anzugebenden Daten vorgeschlagen. Um mit der Erklärung fortzufahren, muss der Nutzer anschließend auf den Link Zur Überprüfung gehen klicken.
Die Rubrik Meinen Antrag überprüfen enthält eine Zusammenfassung des Antrags zur Überprüfung durch den Nutzer, bevor dieser in den Leistungskorb gestellt wird.
Der Nutzer wird aufgefordert, die Übersicht seiner Erklärung im PDF-Format anzuzeigen, indem er auf den Link Die Zusammenfassung meines Antrags auf Deutsch ansehen klickt. Wird bei der Überprüfung des Übersichtsdokuments ein Fehler festgestellt, kann der Nutzer zum Antrag zurückkehren, indem er auf den vorherigen Schritt klickt, bis er zu der Rubrik oder Unterrubrik gelangt, deren Angaben berichtigt werden sollen.
Wenn der Nutzer bei diesem Schritt der Überprüfung des Übersichtsdokuments feststellt, dass die eingegebenen Angaben korrekt sind, muss er obligatorisch das Kästchen Ich habe mein zusammenfassendes Dokument überprüft ankreuzen.
Innerhalb dieser Rubrik kann der Nutzer im Feld Meine Erklärungsreferenz auch eine frei definierte Einreichungsreferenz angeben, um seine Anträge besser zu organisieren. Der Nutzer validiert anschließend seinen Antrag auf administrative Formalität, indem er auf die Taste Den Antrag dem Leistungskorb zufügen klickt.
Wirtschaftliche Eigentümer
In der Rubrik Eingabe der zu anzugebenden Daten wird der Nutzer zunächst aufgefordert, die Frage zum Besitz einer luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer zu beantworten, indem er eine der folgenden Optionen auswählt:
- Das Feld Ja, wenn die zu erklärende Person über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt.
- Das Feld Nein, wenn die zu erklärende Person nicht über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt.
Der Nutzer hat außerdem die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Eigentümer hinzuzufügen, indem er auf den Link Hinzufügen eines wirtschaftlichen Eigentümers klickt.
Durch Auswahl der Option Ja werden die verschiedenen Unterrubriken und die entsprechenden Dateneingabefelder angezeigt. Der Nutzer wird dann aufgefordert, die erforderlichen Angaben einzutragen, um mit seiner Erklärung fortzufahren. Wenn alle Felder ausgefüllt sind, muss der Nutzer auf die Taste Validierung der Eingabe klicken. Diese Aktion löst eine Überprüfung der eingegebenen Angaben aus. Eventuelle Fehler oder fehlende Angaben werden auf der Seite rot markiert. Der Nutzer wird dann aufgefordert, diese zu berichtigen, bevor er fortfahren kann.
Nach Bestätigung der Dateneingabe kann der Nutzer durch Klicken auf die Rubrik Meinen Antrag überprüfen zum nächsten Schritt übergehen. Verfügt der wirtschaftliche Eigentümer über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer, sind keine Belege zur Vervollständigung der Erklärung erforderlich.
Durch Auswahl der Option Nein werden die verschiedenen Unterrubriken und die entsprechenden Dateneingabefelder angezeigt. Der Nutzer wird dann aufgefordert, die erforderlichen Angaben einzutragen, um mit seiner Erklärung fortzufahren. Wenn alle Felder ausgefüllt sind, muss der Nutzer auf die Taste Validierung der Eingabe klicken. Diese Aktion löst eine Überprüfung der eingegebenen Angaben aus. Eventuelle Fehler oder fehlende Angaben werden auf der Seite rot markiert. Der Nutzer wird dann aufgefordert, diese zu berichtigen, bevor er fortfahren kann.
Nach der Bestätigung der Dateneingabe gelangt der Nutzer durch Klicken auf die Rubrik Beleg(e), der (die) der Erklärung beizufügen ist (sind) zum nächsten Schritt.
In der Rubrik Beleg(e), der (die) der Erklärung beizufügen ist (sind) muss der Nutzer obligatorisch den erforderlichen Beleg im Feld Belege hinzufügen, indem er auf die Taste Anhang hinzufügen klickt. Die Liste der beizufügenden Dokumente wird entsprechend den Angaben in der Rubrik Eingabe der anzugebenden Daten vorgeschlagen. Um mit der Erklärung fortzufahren, muss der Nutzer anschließend auf den Link Zur Überprüfung gehen klicken.
Die Rubrik Meinen Antrag überprüfen enthält eine Zusammenfassung des Antrags zur Überprüfung durch den Nutzer, bevor dieser in den Leistungskorb gestellt wird.
Der Nutzer wird aufgefordert, die Übersicht seiner Erklärung im PDF-Format anzuzeigen, indem er auf den Link Die Zusammenfassung meines Antrags auf Deutsch ansehen klickt. Wird bei der Überprüfung des Übersichtsdokuments ein Fehler festgestellt, kann der Nutzer zum Antrag zurückkehren, indem er auf den vorherigen Schritt klickt, bis er zu der Rubrik oder Unterrubrik gelangt, deren Angaben berichtigt werden sollen.
Wenn der Nutzer bei diesem Schritt der Überprüfung des Übersichtsdokuments feststellt, dass die eingegebenen Angaben korrekt sind, muss er obligatorisch das Kästchen Ich habe mein zusammenfassendes Dokument überprüft ankreuzen.
Innerhalb dieser Rubrik kann der Nutzer im Feld Meine Erklärungsreferenz auch eine frei definierte Einreichungsreferenz angeben, um seine Anträge besser zu organisieren. Der Nutzer validiert anschließend seinen Antrag auf administrative Formalität, indem er auf die Taste Den Antrag dem Leistungskorb zufügen klickt.
Börsennotierung
In der Rubrik Eingabe der anzugebenden Daten wird der Nutzer aufgefordert, folgende Felder auszufüllen:
- Ratingsystem
- Börsennotierungsland
Wenn alle Felder ausgefüllt sind, muss der Nutzer auf die Taste Validierung der Eingabe klicken. Diese Aktion löst eine Überprüfung der eingegebenen Angaben aus. Eventuelle Fehler oder fehlende Angaben werden auf der Seite rot markiert. Der Nutzer wird dann aufgefordert, diese zu berichtigen, bevor er fortfahren kann.
Nach der Bestätigung der Dateneingabe gelangt der Nutzer durch Klicken auf die Rubrik Beleg(e), der (die) der Erklärung beizufügen ist (sind) zum nächsten Schritt.
In der Rubrik Beleg(e), der (die) der Erklärung beizufügen ist (sind) muss der Nutzer obligatorisch die erforderliche Bescheinigung im Feld Ein Nachweis, dass es sich bei der Gesellschaft um ein börsennotiertes Unternehmen handelt hinzufügen, indem er auf die Taste Anhang hinzufügen klickt. Um mit der Erklärung fortzufahren, muss der Nutzer anschließend auf den Link Zur Überprüfung gehen klicken.
Die Rubrik Meinen Antrag überprüfen enthält eine Zusammenfassung des Antrags zur Überprüfung durch den Nutzer, bevor dieser in den Leistungskorb gestellt wird.
Der Nutzer wird aufgefordert, die Übersicht seiner Erklärung im PDF-Format anzuzeigen, indem er auf den Link Die Zusammenfassung meines Antrags auf Deutsch ansehen klickt. Wird bei der Überprüfung des Übersichtsdokuments ein Fehler festgestellt, kann der Nutzer zum Antrag zurückkehren, indem er auf den vorherigen Schritt klickt, bis er zu der Rubrik oder Unterrubrik gelangt, deren Angaben berichtigt werden sollen.
Wenn der Nutzer bei diesem Schritt der Überprüfung des Übersichtsdokuments feststellt, dass die eingegebenen Angaben korrekt sind, muss er obligatorisch das Kästchen Ich habe mein zusammenfassendes Dokument überprüft ankreuzen.
Innerhalb dieser Rubrik kann der Nutzer im Feld Meine Erklärungsreferenz auch eine frei definierte Einreichungsreferenz angeben, um seine Anträge besser zu organisieren. Der Nutzer validiert anschließend seinen Antrag auf administrative Formalität, indem er auf die Taste Den Antrag dem Leistungskorb zufügen klickt.
Dateneingabeformular: Angaben, die im RBE einzutragen sind
Wirtschaftliche Eigentümer oder Personen, die der Führungsebene angehören
Wie ist das Feld für die luxemburgische nationale Identifizierungsnummer auszufüllen?
Die luxemburgische nationale Identifizierungsnummer ist im RBE einzutragen für den wirtschaftlichen Eigentümer / Personen, die der Führungsebene angehören der über eine solche Nummer verfügt. Unter diesen Umständen ist kein Beleg beizufügen.
Wie ist das Feld für die ausländische Identifizierungsnummer auszufüllen?
Die ausländische Identifizierungsnummer, die eingegeben werden muss, muss mit der Nummer auf dem Beleg übereinstimmen, der der Erklärung beizufügen ist.
Fallbeispiel 1: Der wirtschaftliche Eigentümer / die Person, die der Führungsebene angehört, verfügt über eine ausländische nationale Identifizierungsnummer
- Falls es in dem Land eine nationale Identifizierungsnummer gibt, ist diese Nummer in der Erklärung anzugeben. Diese muss ebenfalls auf dem Beleg angegeben sein, der der Erklärung beizufügen ist. Es ist zu beachten, dass in diesem Fall, sofern die ausländische nationale Identifizierungsnummer auf der Erklärung angegeben wurde, die Nummer des Identitätsdokuments nicht auf der RBE-Erklärung angegeben werden muss.
Fallbeispiel 2: Der wirtschaftliche Eigentümer / die Person, die der Führungsebene angehört, verfügt über eine Nummer des Identitätsdokuments (wenn keine nationale Identifizierungsnummer vorliegt)
- Wenn es keine einheitliche nationale Identifikationsnummer gibt, ist die Nummer, die auf der RBE Erklärung anzugeben ist, die Nummer des vorgelegten Identitätsdokuments (z. B. die Nummer des Reisepasses). Nur diese Nummer wird akzeptiert, jede andere Nummer, auch wenn sie auf dem beigefügten Beleg vermerkt ist, wird abgelehnt.
Ebenso ist, wenn ein Dokument verschiedene nationale Identifikationsnummern aufweist (z. B. Steuernummer und Sozialversicherungsnummer), die Nummer des vorgelegten Identitätsdokuments anzugeben. Die akzeptierten Dokumentennummern sind die Nummern auf den Identitätsdokumenten, die zum Nachweis der Identität der Person akzeptiert werden (Personalausweis - Reisepass - Aufenthaltstitel/-karte - Einwohnerausweis - Führerschein).
Wichtiger Hinweis: Gemäß der Aktualisierung der luxemburgischen nationalen Identifikationsnummern, die den im RCS eingetragenen natürlichen Personen zugewiesen wurden, sind die erklärenden Einrichtungen verpflichtet, die Übereinstimmung der gemachten Angaben zu überprüfen. In diesem Zusammenhang obliegt es ihnen, gegebenenfalls die zuvor übermittelte ausländische Identifizierungsnummer unverzüglich gemäß den geltenden Vorschriften zu aktualisieren.
Wie sind die Felder bezüglich des Namens und des/der Vornamen(s) auszufüllen?
- Für den wirtschaftlichen Eigentümer oder die Person, die der Führungsebene angehört, die über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt, müssen die Information bezüglich des Namens und des/der Vornamen(s) die auf dem Formular angegeben werden müssen exakt mit den Angaben übereinstimmen, die im nationalen Register der natürlichen Personen aufgeführt sind.
- Für den wirtschaftlichen Eigentümer oder die Person, die der Führungsebene angehört, die nicht über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt, muss die zu übermittelnde Information dem offiziellen Beleg, anhand dessen die Identität der einzutragenden Person festgestellt werden kann, entsprechen. Falls die Person mehrere Vornamen hat, sind diese alle auf dem Formular anzugeben. Was das Feld bezüglich des Namens anbelangt, muss die Information genauso, wie auf dem offiziellen Beleg übernommen werden. Es sei anzumerken, dass Zeichen wie Anführungszeichen, Kommas oder Klammern nicht in diese Felder einzutragen sind.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ - Luxemburgische nationale Identifizierungsnummer.
Wie wird das Feld bezüglich der Nationalität ausgefüllt?
Die Nationalität des einzutragenden wirtschaftlichen Eigentümers / Person, die der Führungsebene angehört ist in einer auf dem Formular vorgeschlagenen Dropdown-Liste auszuwählen. Falls eine Person mehrere Nationalitäten hat, sind diese alle beim RBE einzutragen. Dazu wird der Nutzer aufgefordert, auf die Option Neue Staatsangehörigkeit hinzufügen zu klicken und diese aus der Dropdown-Liste auszuwählen.
Falls die Person über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt, müssen die Angaben die dem RBE übermittelt werden, mit den Informationen übereinstimmen, die im nationalen Register der natürlichen Personen aufgeführt sind.
Wie sind die Felder bezüglich des Geburtsorts und –datums auszufüllen?
Das Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr) und der Geburtsort (Ortschaft und Land) müssen im RBE eingetragen werden und folgenden Kriterien entsprechen:
- Den im nationalen Register der natürlichen Personen eingetragenen Informationen, wenn die Person über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt.
- Den auf dem beigefügten Beleg angegebenen Informationen, wenn die Person nicht über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt.
Bitte beachten Sie, dass wenn die einzutragende Person eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer besitzt, dann wird das Geburtsdatum automatisch in das dafür vorgesehene Feld generiert.
Wie wird das Feld bezüglich des Wohnsitzlandes ausgefüllt?
Das Wohnsitzland des wirtschaftlichen Eigentümers / Person, die der Führungsebene angehört ist in einer auf dem Formular vorgeschlagenen Dropdown-Liste auszuwählen.
Wie ist die genaue Adresse, privat oder professionell, anzugeben?
Die Geschäftsadresse oder die Privatanschrift des wirtschaftlichen Eigentümers / Person, die der Führungsebene angehört ist im RBE einzutragen. Es muss die vollständigste Adresse eingegeben werden. Der Straßenname muss vollständig angegeben werden, d. h. mit den Begriffen Straße, Allee, Boulevard usw.
Es sei anzumerken, dass für die luxemburgischen Adressen, die Informationen bezüglich der Ortschaft, der Straße und der Hausnummer die dem RBE mitgeteilt werden, mit den im Nationalregister der Ortschaften und Straßen eingetragenen Angaben übereinstimmen müssen. Eine automatische Kontrolle der Adresse wird direkt auf dem vom Erklärenden ausgefüllten Erklärungsformular aufgeführt. Das Nationalregister der Ortschaften und Straßen kann hier eingesehen werden. Es muss kein Beleg für die Adresse beigefügt werden.
Wie sind die Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses einzutragen?
Die Felder bezüglich der Art und des Umfangs des wirtschaftlichen Interesses, erscheinen nur dann auf dem Formular, wenn die wirtschaftlichen Eigentümer (Privatpersonen) ermittelt werden konnten. Falls die Personen, die der Führungsebene angehören, einzutragen sind, werden diese Felder nicht auf dem Erklärungsformular erscheinen.
- Art des wirtschaftlichen Interesses: Die Information, die in diesem Feld anzugeben ist, betrifft nur die Art des wirtschaftlichen Interesses. Es kann sich beispielsweise um Anteile, Aktien, Beteiligungen oder Stimmrechte handeln.
- Umfang: Die anzugebende Information verweist insbesondere auf den Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Es reicht nicht « strikt größer als 25% » anzugeben. Es kann sich beispielsweise um einen Prozentsatz oder einen Mengenanteil handeln.
Falls eine Art des wirtschaftlichen Interesses hinzugefügt werden soll, wird der Nutzer aufgefordert, auf die Option Art des wirtschaftlichen Interesses hinzufügen zu klicken, damit die Felder geöffnet und ausgefüllt werden können.
Bezüglich die Felder zur Begrenzung des Zugriffs auf die Einsichtnahme (nur für wirtschaftliche Eigentümer)
Diese Rubrik wird nur vorgeschlagen, wenn wirtschaftliche Eigentümer identifiziert werden konnten. Wenn die Einschränkung des Zugangs zur Befragung angekreuzt ist, erscheinen die Abschnitte Grund (Gründe) und Dauer des Risikos (in Monaten) - maximal 36 Monate - auf dem Bildschirm. Der Antrag auf Zugangseinschränkung ist zusammen mit der Erklärung der wirtschaftlichen Eigentümer an den Verwalter des LBR zu übermitteln.
Hier sind das Risiko bzw. die Risiken anzukreuzen, denen der wirtschaftliche Eigentümer, für den die Zugangseinschränkung beantragt wird, ausgesetzt ist, und ein Beleg für die Begründung des Antrags beizufügen. Die Dauer, für die die Zugangseinschränkung beantragt wird, muss zwingend angegeben werden (in Monaten).
Bezüglich dem Feld zur Amtsausführung (nur für die Personen, die der Führungsebene angehören)
Dieses Feld muss in der Regel nicht ausgefüllt werden. Es wird vorgeschlagen, um bestimmten Personen, die der Führungsebene angehören die Möglichkeit zu geben, den besonderen Charakter ihrer Funktion zu verdeutlichen. Dies ist bei Justizmandataren (z. B. vorläufigen Verwaltern) oder Liquidatoren der Fall. Wenn dieses Feld im Formular ausgefüllt wird, wird eine systematische Kohärenzprüfung mit den im RCS eingetragenen Daten durchgeführt. Die im RBE ausgefüllte Funktion muss mit der im RCS eingetragenen Funktion übereinstimmen.
Bezüglich der börsennotierten Gesellschaften
Falls die eingetragene Gesellschaft selbst eine notierte Gesellschaft ist, muss nur der Name des geregelten Marktes, auf dem die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind, im RBE eingetragen werden, sowie das Land. Ein Beleg ist der Einschreibung im RBE beizufügen. Diese Befreiung wird nur in diesem besonderen Fall angewendet, und nicht in dem Fall, wenn die börsennotierte Gesellschaft der Anteilhaber der eingetragenen Gesellschaft und nicht die eingetragene Gesellschaft selber ist.