Einreichungen von Abänderungseintragungen
Jede Abänderung der Angaben, die im RCS für eine eingetragene Person oder Einrichtung eingetragen sind, muss mittels der administrativen Formalität Abänderung beim RCS eingereicht werden. Dem Antrag müssen das Dokument oder die Dokumente beigefügt werden, deren Offenlegung das Gesetz vorsieht.
Um seinen Antrag auf Einreichung einer Abänderung ausführen zu können, muss sich der Nutzer obligatorisch mit einem elektronischen Zertifikat LuxTrust, über die Anwendung GouvID oder mit einem eIDAS-Zertifikat authentifiziert haben.
Um Abänderungen der im RCS eingetragenen Angaben zu erleichtern, werden die Dateneingabeformulare bezüglich der Einreichungen von Abänderungen mit den Angaben vorausgefüllt, die zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Antrags im RCS eingetragen sind.
Nutzerhandbuch
Verfügbare Dienstleistungen zur Abänderung
Abänderung der im RCS eingetragenen Angaben
Diese Formalität betrifft die Abänderung der Angaben, die im RCS für eine eingetragene Person oder Einrichtung eingetragen sind. Wenn die Abänderung nicht-statutarischer Natur ist und nur die Bevollmächtigten, der Prüfungsbeauftragter der Geschäftsbuchführung oder den Depositar betrifft, wird der Nutzer aufgefordert, die Formalität Abänderung, die nur die Bevollmächtigten betrifft auszuwählen, die unter der Kategorie Abänderung zugänglich ist.
Nachdem der Nutzer diese Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird, die Sprache des Dateneingabeformulars für den Abänderungsantrag auszuwählen.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie die für die Abänderung erforderlichen Angaben und Belege bereithalten.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Abänderungsantrags, indem er auf die Taste Weiter zu klickt. Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Im Dateneingabeformular:
- Die Option Abändern ermöglicht dem Nutzer, die im RCS eingetragenen Angaben zu ändern. Durch Anklicken dieser Option werden die entsprechenden Dateneingabefelder freigegeben sodass er die gewünschten Abänderungen vornehmen kann.
Um die Abänderung rückgängig zu machen, muss der Nutzer oben rechts in der Sektion auf Aufhebung der Abänderungseintragung klicken
Sobald die Abänderungen erledigt wurden, klickt der Nutzer auf Offenlegung vervollständigen.
Fallbeispiel: Luxemburgische nationale Identifizierungsnummer
Im Rahmen der Eintragung oder der Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer muss diese Nummer für jede natürliche Person, die im RCS eingetragen ist oder eingetragen werden soll, in der Akte der Einrichtung angegeben werden, unabhängig davon, in welcher Eigenschaft die Person eingetragen ist (als Teilhaber, Bevollmächtigter, Rechnungskommissar usw.).
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen diese Nummer nicht mitgeteilt werden muss:
- Wenn die natürliche Person ein Justizbevollmächtigter ist, der im Rahmen eines im RCS eingetragenen Verfahrens bestellt wird.
- Wenn die natürliche Person Bevollmächtigter einer Gesellschaft nach ausländischem Recht ist, die eine Zweigniederlassung im Großherzogtum Luxemburg eröffnet hat.
Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf Erstellung einer luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer kann nur von der eingetragenen Einrichtung oder ihrem Bevollmächtigten gestellt werden, der die Erstellung einer nationalen Identifizierungsnummer für die in seiner Akte eingetragenen oder einzutragenden natürlichen Personen beantragen wird. Dabei ist zu beachten, dass pro natürlicher Person nur eine einzige luxemburgische nationale Identifizierungsnummer vergeben werden kann.
Aktualisierung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer von Personen, die im RCS eingetragen sind
Wenn die Einrichtung mehrere Teilhaber und/oder Bevollmächtigte hat, die bereits über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügen, muss diese Nummer für jede betroffene natürliche Person in der Rubrik Dateneingabe, je nach Fall im Abschnitt Teilhaber oder Bevollmächtigte, im Feld Identität der natürlichen Person eingeben werden.
Im Dateneingabeformular werden dem Nutzer zwei Optionen zur Auswahl angeboten:
- Die Option Abändern ermöglicht ihm, die Angaben der im RCS eingetragenen Person zu ändern. Durch Anklicken dieser Option werden die entsprechenden Dateneingabefelder freigegeben sodass er die gewünschten Abänderungen vornehmen kann.
Um die Abänderung rückgängig zu machen, muss der Nutzer oben rechts in der Sektion auf Aufhebung der Abänderungseintragung klicken.
- Die Option Löschen ermöglicht ihm, eine im RCS eingetragene Person zu löschen.
Der Nutzer kann die Löschung rückgängig machen, indem er auf die Option Aufhebung der Löschungseintragung klickt. Die ursprüngliche Angabe wird dann wieder im entsprechenden Feld angezeigt.
Je nach Bedürfnis kann der Nutzer auch einen neuen Teilhaber und/oder Bevollmächtigten eintragen. Je nach Situation klickt er auf Teilhaber hinzufügen oder Verwaltungsratsmitglied / Geschäftsführers hinzufügen, wählt dann den entsprechenden Personentyp aus und gibt die erforderlichen Angaben ein.
Sobald die Abänderungen bezüglich die Teilhaber und/oder Bevollmächtigten erledigt wurden, klickt der Nutzer auf Offenlegung vervollständigen.
Im Abschnitt Identität der natürlichen Person geben Sie an, ob die betroffene Person über eine luxemburgische Matrikelnummer verfügt.
Wenn die Person über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt, müssen Sie die entsprechende Frage mit Ja beantworten und die nationale Identifizierungsnummer in das dafür vorgesehene Feld eingeben.
Für die nationale Identifizierungsnummer sind keine Beläge beizufügen.
Denken Sie daran, beide Teile (falls zutreffend) zu überprüfen:
- den Teil über die Teilhaber
- sowie den Teil über die Bevollmächtigten.
Sobald die Aktualisierungen vorgenommen wurden, klicken Sie auf die Schaltfläche Offenlegung vervollständigen, um zum nächsten Schritt zu gelangen.
Wenn die Person über keine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt, müssen Sie die entsprechende Frage mit Nein beantworten.
Denken Sie daran, beide Teile (falls zutreffend) zu überprüfen:
- den Teil über die Teilhaber
- sowie den Teil über die Bevollmächtigten.
Klicken Sie anschließend auf die Taste Dateneingabe für die Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer, um zum nächsten Schritt zu gelangen.
Um zum nächsten Schritt zu gelangen, klicken Sie je nach Fall auf die Schaltfläche Offenlegung vervollständigen oder auf Dateneingabe zur Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer.
Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer
In der Rubrik Luxemburgische nationale Identifizierungsnummer zu erstellen sind folgende Informationen anzugeben, um die luxemburgische nationale Identifizierungsnummer zu erstellen:
- Nachname(n)
- Vorname(n)
Es müssen alle Vornamen der natürlichen Person eingegeben werden. - Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland
- Geschlecht (männlich, weiblich, unbekannt)
- Staatsangehörigkeit
Aus der Dropdown-Liste sind alle Staatsangehörigkeiten der natürlichen Person einzugeben. - Adresse des Privatwohnsitzes (Hausnummer, Straße, Postleitzahl, Ortschaft, Land) – Beleg vorzulegen. Die vollständige Adresse ist einzugeben, nicht nur die Ortschaft und das Land.
In diesem Fall müssen Sie auch ein Ausweisdokument und gegebenenfalls einen Beleg für den Wohnsitz beifügen. Diese Dokumente dienen der Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer durch den Verwalter des RCS bei der Verarbeitung des Antrags.
Es ist wichtig, dass die Informationen im Antrag genau mit den Angaben auf den angefügten Dokumenten übereinstimmen.
Bei der Erstellung einer luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer müssen Sie unter der Rubrik Gewöhnlicher Wohnort die Adresse des Privatwohnsitzes der Person angeben. An diese Adresse wird die nationale Identifizierungsnummer geschickt.
Es ist daher obligatorisch, alle Angaben zur Adresse (Hausnummer, Straße, Postleitzahl, Ortschaft und Land) gemäß den Angaben auf dem dem Antrag beigefügten Belegdokument anzugeben. Die Angabe der Ortschaft und des Landes allein reicht nicht aus.
Zum Nachweis der Identität der Person, für die eine nationale Identifizierungsnummer erstellt werden soll, muss eines der folgenden gültigen Dokumente zu Überprüfungszwecken vorgelegt werden:
- Ein Reisepass:
Wenn mehrere Staatsangehörigkeiten eingeben werden und diese nicht alle auf einem einzigen Beleg aufgeführt sind, muss dem Einreichungsantrag ein Beleg für jede einzelne Staatsangehörigkeit angefügt werden. Wenn mehrere Reisepässe als Beleg vorgelegt werden, wird empfohlen, diese in einem einzigen gescannten Dokument zusammenzufassen.
- Ein nationaler Personalausweis.
Zum Nachweis der Adresse des Privatwohnsitzes (sofern diese Angabe nicht auf dem Ausweisdokument vermerkt ist) muss eines der folgenden Belege zu Überprüfungszwecken vorgelegt werden. Es darf nicht älter als 6 Monate sein:
- eine von den Gemeinden ausgestellte Wohnsitzbescheinigung (oder ein amtliches Dokument der für die Bestätigung von Wohnadressen zuständigen regionalen Behörde);
- eine eidesstattliche Versicherung der betroffenen Person, die von der für die Bestätigung von Wohnadressen zuständigen regionalen Behörde, einer Botschaft, einem Notar oder einer Polizeidienststelle abgestempelt oder gegengezeichnet wurde;
- wenn keines dieser Belege vorgelegt werden kann: eine Wasser-, Strom-, Gas-, Telefon- oder Internetrechnung.
Es ist zu beachten, dass diese Belege nicht in einer Rangfolge aufgeführt sind.
Sie müssen angeben, ob Sie eine Ermächtigung haben, die luxemburgische nationale Identifizierungsnummer für die betreffende Person zu erhalten.
- Wenn Sie Ja auswählen: Die nationale Identifizierungsnummer wird im Einreichungsbeleg angezeigt, der am Ende des Vorgangs heruntergeladen werden kann.
- Wenn Sie Nein auswählen: Die Nummer wird nicht im Einreichungsbeleg angezeigt. Sie wird per Post direkt an die betreffende Person an die im Antrag angegebene Adresse gesendet.
Nachdem Sie alle Informationen eingegeben haben, klicken Sie auf die Schaltfläche Offenlegung vervollständigen, um fortzufahren.
Der Nutzer kann auch auf seinen Abänderungsantrag in der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich unter das Menü Mein Benutzerkonto verfügbar ist. So kann der Nutzer seinen in Bearbeitung befindlichen Antrag einsehen oder vervollständigen.
Abänderung, die nur die Bevollmächtigten betrifft
Diese Formalität betrifft die Einreichung der Eintragung, Abänderung oder Löschung eines oder mehrerer Bevollmächtigter, Depositar(s) oder gegebenenfalls, eines oder mehrerer Prüfungsbeauftragter der Geschäftsbuchführung der Hauptniederlassung.
Wichtiger Hinweis: Wenn der Nutzer diese Formalität auswählt, ist es nicht erforderlich, einen Auszug aus der Urkunde zu erstellen und der Offenlegung beizufügen.
Im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung wird die Offenlegung nämlich vom Verwalter des RCS auf der Grundlage der im Abänderungsantrag eingegebenen Angaben automatisch generiert. Die automatische Generierung der Offenlegung erfolgt in der gleichen Sprache, in der der Abänderungsantrag erstellt wurde, und kann nicht geändert werden.
Nachdem der Nutzer diese Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird, die Sprache des Dateneingabeformulars für den Antrag auf Abänderung auszuwählen.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben bereithalten, die Sie für die Abänderung benötigen.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Antrags auf Abänderung, indem er auf die Taste Weiter zu klickt. Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Im Dateneingabeformular werden dem Nutzer zwei Optionen zur Auswahl angeboten:
- Die Option Abändern ermöglicht ihm, die Angaben der im RCS eingetragenen Person zu ändern. Durch Anklicken dieser Option werden die entsprechenden Dateneingabefelder freigegeben sodass er die gewünschten Abänderungen vornehmen kann.
Um die Abänderung rückgängig zu machen, muss der Nutzer oben rechts in der Sektion auf Aufhebung der Abänderungseintragung klicken.
- Die Option Löschen ermöglicht ihm, eine im RCS eingetragene Person zu löschen.
Der Nutzer kann die Löschung rückgängig machen, indem er auf die Option Aufhebung der Löschungseintragung klickt. Die ursprüngliche Angabe wird dann wieder im entsprechenden Feld angezeigt.
Je nach Bedürfnis kann der Nutzer auch einen neuen Teilhaber und/oder Bevollmächtigten eintragen. Je nach Situation klickt er auf Teilhaber hinzufügen oder Verwaltungsratsmitglied / Geschäftsführers hinzufügen, wählt dann den entsprechenden Personentyp aus und gibt die erforderlichen Angaben ein.
Sobald die Abänderungen bezüglich die Teilhaber und/oder Bevollmächtigten erledigt wurden, klickt der Nutzer auf Offenlegung vervollständigen.
Fallbeispiel: Luxemburgische nationale Identifizierungsnummer
Im Rahmen der Eintragung oder der Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer muss diese Nummer für jede natürliche Person, die im RCS eingetragen ist oder eingetragen werden soll, in der Akte der Einrichtung angegeben werden, unabhängig davon, in welcher Eigenschaft die Person eingetragen ist (als Teilhaber, Bevollmächtigter, Rechnungskommissar usw.).
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen diese Nummer nicht mitgeteilt werden muss:
- Wenn die natürliche Person ein Justizbevollmächtigter ist, der im Rahmen eines im RCS eingetragenen Verfahrens bestellt wird.
- Wenn die natürliche Person Bevollmächtigter einer Gesellschaft nach ausländischem Recht ist, die eine Zweigniederlassung im Großherzogtum Luxemburg eröffnet hat.
Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf Erstellung einer luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer kann nur von der eingetragenen Einrichtung oder ihrem Bevollmächtigten gestellt werden, der die Erstellung einer nationalen Identifizierungsnummer für die in seiner Akte eingetragenen oder einzutragenden natürlichen Personen beantragen wird. Dabei ist zu beachten, dass pro natürlicher Person nur eine einzige luxemburgische nationale Identifizierungsnummer vergeben werden kann.
Aktualisierung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer von Personen, die im RCS eingetragen sind
Wenn die Einrichtung mehrere Teilhaber und/oder Bevollmächtigte hat, die bereits über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügen, muss diese Nummer für jede betroffene natürliche Person in der Rubrik Dateneingabe, je nach Fall, im Abschnitt Teilhaber oder Bevollmächtigte, im Feld Identität der natürlichen Person eingeben werden.
Klicken Sie auf die Option Abändern, um die Dateneingabefelder freizuschalten und die erforderlichen Abänderungen zu erledigen.
Im Abschnitt Identität der natürlichen Person geben Sie an, ob die betroffene Person über eine luxemburgische Matrikelnummer verfügt.
Wenn die Person über eine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt, müssen Sie die entsprechende Frage mit Ja beantworten und die nationale Identifizierungsnummer in das dafür vorgesehene Feld eingeben.
Für die nationale Identifizierungsnummer sind keine Beläge beizufügen.
Denken Sie daran, beide Teile (falls zutreffend) zu überprüfen:
- den Teil über die Teilhaber
- sowie den Teil über die Bevollmächtigten.
Sobald die Aktualisierungen vorgenommen wurden, klicken Sie auf die Schaltfläche Offenlegung vervollständigen, um zum nächsten Schritt zu gelangen.
Wenn die Person über keine luxemburgische nationale Identifizierungsnummer verfügt, müssen Sie die entsprechende Frage mit Nein beantworten.
Denken Sie daran, beide Teile (falls zutreffend) zu überprüfen:
- den Teil über die Teilhaber
- sowie den Teil über die Bevollmächtigten.
Klicken Sie anschließend auf die Taste Dateneingabe für die Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer, um zum nächsten Schritt zu gelangen.
Um zum nächsten Schritt zu gelangen, klicken Sie je nach Fall auf die Schaltfläche Offenlegung vervollständigen oder auf Dateneingabe zur Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer.
Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer
In der Rubrik Luxemburgische nationale Identifizierungsnummer zu erstellen sind folgende Informationen anzugeben, um die luxemburgische nationale Identifizierungsnummer zu erstellen:
- Nachname(n)
- Vorname(n)
Es müssen alle Vornamen der natürlichen Person eingegeben werden. - Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland
- Geschlecht (männlich, weiblich, unbekannt)
- Staatsangehörigkeit
Aus der Dropdown-Liste sind alle Staatsangehörigkeiten der natürlichen Person einzugeben. - Adresse des Privatwohnsitzes (Hausnummer, Straße, Postleitzahl, Ortschaft, Land) – Beleg vorzulegen. Die vollständige Adresse ist einzugeben, nicht nur die Ortschaft und das Land.
In diesem Fall müssen Sie auch ein Ausweisdokument und gegebenenfalls einen Beleg für den Wohnsitz beifügen. Diese Dokumente dienen der Erstellung der luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer durch den Verwalter des RCS bei der Verarbeitung des Antrags.
Es ist wichtig, dass die Informationen im Antrag genau mit den Angaben auf den angefügten Dokumenten übereinstimmen.
Bei der Erstellung einer luxemburgischen nationalen Identifizierungsnummer müssen Sie unter der Rubrik Gewöhnlicher Wohnort die Adresse des Privatwohnsitzes der Person angeben. An diese Adresse wird die nationale Identifizierungsnummer geschickt.
Es ist daher obligatorisch, alle Angaben zur Adresse (Hausnummer, Straße, Postleitzahl, Ortschaft und Land) gemäß den Angaben auf dem dem Antrag beigefügten Belegdokument anzugeben. Die Angabe der Ortschaft und des Landes allein reicht nicht aus.
Zum Nachweis der Identität der Person, für die eine nationale Identifizierungsnummer erstellt werden soll, muss eines der folgenden gültigen Dokumente zu Überprüfungszwecken vorgelegt werden:
- Ein Reisepass:
Wenn mehrere Staatsangehörigkeiten eingeben werden und diese nicht alle auf einem einzigen Beleg aufgeführt sind, muss dem Einreichungsantrag ein Beleg für jede einzelne Staatsangehörigkeit angefügt werden. Wenn mehrere Reisepässe als Beleg vorgelegt werden, wird empfohlen, diese in einem einzigen gescannten Dokument zusammenzufassen.
- Ein nationaler Personalausweis.
Zum Nachweis der Adresse des Privatwohnsitzes (sofern diese Angabe nicht auf dem Ausweisdokument vermerkt ist) muss eines der folgenden Belege zu Überprüfungszwecken vorgelegt werden. Es darf nicht älter als 6 Monate sein:
- eine von den Gemeinden ausgestellte Wohnsitzbescheinigung (oder ein amtliches Dokument der für die Bestätigung von Wohnadressen zuständigen regionalen Behörde);
- eine eidesstattliche Versicherung der betroffenen Person, die von der für die Bestätigung von Wohnadressen zuständigen regionalen Behörde, einer Botschaft, einem Notar oder einer Polizeidienststelle abgestempelt oder gegengezeichnet wurde;
- wenn keines dieser Belege vorgelegt werden kann: eine Wasser-, Strom-, Gas-, Telefon- oder Internetrechnung.
Es ist zu beachten, dass diese Belege nicht in einer Rangfolge aufgeführt sind.
Sie müssen angeben, ob Sie eine Ermächtigung haben, die luxemburgische nationale Identifizierungsnummer für die betreffende Person zu erhalten.
- Wenn Sie Ja auswählen: Die nationale Identifizierungsnummer wird im Einreichungsbeleg angezeigt, der am Ende des Vorgangs heruntergeladen werden kann.
- Wenn Sie Nein auswählen: Die Nummer wird nicht im Einreichungsbeleg angezeigt. Sie wird per Post direkt an die betreffende Person an die im Antrag angegebene Adresse gesendet.
Nachdem Sie alle Informationen eingegeben haben, klicken Sie auf die Schaltfläche Offenlegung vervollständigen, um fortzufahren.
Der Nutzer kann auch auf seinen Abänderungsantrag in der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich unter das Menü Mein Benutzerkonto verfügbar ist. So kann der Nutzer seinen in Bearbeitung befindlichen Antrag einsehen oder vervollständigen.
Abänderung - Änderung der Rechtsform
Diese administrative Formalität betrifft den Wechsel von einer Rechtsform zu einer neuen Rechtsform unter Fortfahren der Rechtspersönlichkeit.
Die Einreichung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgen, die die Rechtsform der Bestimmung betrifft.
Ein zur Offenlegung bestimmtes Dokument, das die Umwandlung der Rechtsform belegt, muss beigefügt werden.
Nachdem der Nutzer diese administrative Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird:
- Die Sprache des Dateneingabeformulars für den Antrag auf Abänderung auszuwählen.
- Die neue Rechtsform der Einrichtung/Person auszuwählen.
Der Nutzer muss gegebenenfalls auch eine zusätzliche Angabe zur Rechtsform (falls zutreffend) auswählen. Falls nicht zutreffend, ist die Option Keine zusätzliche Angabe auszuwählen.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie die für die Abänderung erforderlichen Angaben und Belege bereithalten.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Abänderungsantrags, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Abänderung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.
Abänderung einer luxemburgischen Zweigniederlassung (einer Person nach luxemburgischem Recht)
Diese administrative Formalität betrifft die Abänderung der Angaben zur luxemburgischen Zweigniederlassung einer im RCS Luxemburg eingetragenen Person.
Nachdem der Nutzer diese Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird:
- Die zu ändernde Zweigniederlassung aus der Liste der vorgeschlagenen Zweigniederlassungen auszuwählen.
- Die Sprache des Dateneingabeformulars für den Antrag auf Abänderung auszuwählen.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie die für die Abänderung erforderlichen Angaben und Belege bereithalten.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Abänderungsantrags, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Abänderung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.
Statutarische Abänderung / nicht-statutarische Abänderung ohne Einschreibung im RCS
Diese administrative Formalität betrifft die Abänderung der Satzung, die keine Auswirkungen auf die im RCS eingetragenen Angaben hat. Es muss kein Dateneingabeformular eingereicht werden.
Das Dokument, das die Abänderung der Satzung belegt, ist einzuschreiben und unterliegt der Offenlegung.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Abänderungsantrags, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie die für die Offenlegung vorgesehenen Dokumente bereithalten.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Im Rahmen dieser Formalität umfasst der Antrag nur die Rubrik Offenlegung, die sich auf das Hinzufügen des Dokuments oder der Dokumente bezieht, die zur Offenlegung bestimmt sind.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Abänderung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.
Abänderung mit Wirkung für die Zukunft ohne Eintragung
Diese administrative Formalität betrifft die Einreichung von Angaben, die noch nicht wirksam geworden sind und die daher nicht in das RCS eingetragen werden müssen. Dabei handelt es sich um Tatsachen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt als das Einreichungsdatum eintreten sollen, oder um einen Beschluss, der unter einer aufschiebenden Bedingung gefasst wurde.
Der Einreichende bleibt für die Einschreibung der Angaben mittels einer Abänderungseintragung am Tag des Inkrafttretens verantwortlich.
Nachdem der Nutzer diese Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird, die Erstellung seines Antrags auf Abänderung zu bestätigen, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie die für die Offenlegung vorgesehenen Dokumente bereithalten.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Im Rahmen dieser Formalität umfasst der Antrag nur die Rubrik Offenlegung, die sich auf das Hinzufügen des Dokuments oder der Dokumente bezieht, die zur Offenlegung bestimmt sind.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Abänderung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.
Abänderung - Annahme der Regelung für Gesellschaften mit sozialen Auswirkungen
Diese administrative Formalität betrifft die Annahme der Sonderregelung für Gesellschaften mit sozialen Auswirkungen durch die eingetragene Einrichtung. Ein zur Offenlegung bestimmtes Dokument muss beigefügt werden, ebenso wie der Ministerialerlass über die Genehmigung.
Nachdem der Nutzer diese Formalität ausgewählt hat, wird er auf die Seite weitergeleitet, wo er aufgefordert wird, die Sprache des Dateneingabeformulars für den Antrag auf Abänderung auszuwählen.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie die für die Offenlegung bestimmten Belege bereithalten.
Nachdem der Nutzer seine Auswahl angegeben hat, bestätigt er die Erstellung seines Antrags auf Abänderung, indem er auf die Taste Weiter zu klickt.
Der Nutzer wird dann zu dem Dateneingabeformular weitergeleitet, das der gewählten Formalität entspricht.
Im Rahmen dieser Formalität umfasst der Antrag nur die Rubrik Offenlegung, die sich auf das Hinzufügen des Dokuments oder der Dokumente bezieht, die zur Offenlegung bestimmt sind.
Der Nutzer kann auch auf seinen Antrag auf Abänderung innerhalb der Rubrik Meine Anträge, die noch abzuschließen sind zugreifen, die in seinem Kundenbereich verfügbar ist, der über das Navigationsmenü Mein Benutzerkonto zugänglich ist. Dort kann der Nutzer seinen Einreichungsantrag einsehen oder vervollständigen, während dieser noch in Bearbeitung ist.