Inhaberobligationen - Zeichnungsübertragungsurkunde (Art. 470-1 LSC)

Diese Dienstleistung betrifft die Einreichung einer Urkunde bezüglich der Übertragung der Zeichnungsberechtigung einer Inhaberobligation an eine Person, die hierzu vom Verwaltungsrat oder vom Direktorium delegiert wurde. (Art. 470-1 LSC)

Wie reicht man diese Urkunde beim RCS ein?

Nachdem der Nutzer die Dienstleistung Inhaberobligationen - Zeichnungsübertragungsurkunde (art. 470-1 LSC) für die betreffende Einrichtung ausgewählt hat, fährt er mit der Einreichung fort, indem er auf Weiter zu klickt.

Anschließend muss er das Dokument im PDF/A-Format unter der Rubrik Angefügte(s) Dokument(e) im Feld Beleg(e), der/die eingereicht werden soll(en) anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.

Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.

Dieses Dokument wird nicht im RESA offengelegt aber kann von Dritten eingesehen werden.

Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.