Koordinierte Satzung

Sobald eine Änderung an der Satzung einer Einrichtung vorgenommen wird, ist diese verpflichtet, innerhalb eines Monats eine koordinierte Fassung beim RCS einzureichen. Die koordinierte Satzung ist im RESA durch einen vom Verwalter des RCS selbst erstellten Vermerk über die Einreichung zu registrieren und zu veröffentlichen. Daher muss der Nutzer nur die koordinierte Satzung beim RCS einreichen.

Wie reicht man die koordinierte Satzung beim RCS ein?

Nach Auswahl der Dienstleistung Koordinierte Satzung für die betreffende Einrichtung, setzt der Nutzer den Einreichungsvorgang fort, indem er auf Weiter zu klickt.

Anschließend muss er die koordinierte Fassung der Satzung im PDF/A-Format unter der Rubrik Offenlegung im Feld Dokumente zur Offenlegung durch Vermerk anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.

Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.

Die koordinierte Satzung kann von Dritten eingesehen werden.

Offenlegungsdatum

Das Offenlegungsdatum entspricht standardmäßig dem Datum, an dem der Antrag auf administrative Formalität vom LBR angenommen wurde.

Der Nutzer kann jedoch ein genaues Datum für die Offenlegung seines Dokuments wählen. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen. Nachdem er das entsprechende Kästchen angekreuzt hat, wird der Nutzer aufgefordert, ein gültiges Offenlegungsdatum in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.

Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.