Anordnung der CSSF zur Liquidation des Fonds
Diese Dienstleistung betrifft die Einreichung der Anordnung der CSSF an die Verwaltungsgesellschaft zur Liquidation eines Fonds zur Offenlegung in Anwendung von Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 22 Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds.
Wie reicht man eine Anordnung der CSSF zur Liquidation des Fonds beim RCS ein?
Nachdem der Nutzer die Dienstleistung Anordnung der CSSF zur Liquidation des Fonds für die betreffende Einrichtung ausgewählt hat, setzt er den Einreichungsvorgang fort, indem er auf Weiter zu klickt.
Anschließend muss er die Anordnung der CSSF im PDF/A-Format unter der Rubrik Offenlegung im Feld Dokument(e), das/die zur Offenlegung bestimmt ist/sind anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.
Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.
Die Anordnung des CSSF wird im RESA offengelegt und kann von Dritten eingesehen werden.
Offenlegungsdatum
Das Offenlegungsdatum entspricht standardmäßig dem Datum, an dem der Antrag auf administrative Formalität vom LBR angenommen wurde.
Der Nutzer kann jedoch ein genaues Datum für die Offenlegung seines Dokuments wählen. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen. Nachdem er das entsprechende Kästchen angekreuzt hat, wird der Nutzer aufgefordert, ein gültiges Offenlegungsdatum in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.
Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.