Einreichung des Hinweises zur Gründung eines FIAR (Fonds d'investissement alternatif réservé)
Alle FIAR sind verpflichtet, einen Hinweis auf ihre Gründung beim RCS einzureichen und im RESA zu veröffentlichen. Der Begriff Hinweis ist als Auszug und nicht als Hinterlegungsvermerk zu verstehen.
Dieses Dokument ist einzuschreiben und im RESA zu veröffentlichen.
Welche Frist gilt für die Eintragung des Hinweises zur Gründung des FIAR im RCS und die Offenlegung im RESA?
Wurde der FIAR durch notarielle Urkunde gegründet, muss die Angabe innerhalb von 15 Werktagen nach seiner Gründung beim RCS eingereicht und im RESA veröffentlicht werden.
Wurde der FIAR durch privatschriftliche Urkunde gegründet, muss die Angabe innerhalb von 15 Werktagen nach Feststellung seiner Gründung durch notarielle Urkunde beim RCS eingetragen und im RESA veröffentlicht werden.
Was muss der Hinweis zur Gründung des FIAR enthalten?
Dieser Hinweis muss Folgendes angeben:
- Dass die Bildung des FIAR durch notarielle Urkunde erfolgt oder festgestellt wurde.
- Die Identität des Verwalters des FIAR.
Wie reicht man der Hinweis zur Gründung eines alternativen Investmentfonds beim RCS ein?
Nach Auswahl der Dienstleistung Einreichung des Hinweises zur Gründung eines FIAR für die betreffende Einrichtung setzt der Nutzer den Einreichungsvorgang fort, indem er auf Weiter zu klickt.
Anschließend muss er den Hinweis (Auszug) im PDF/A-Format unter der Rubrik Offenlegung im Feld Dokument(e), das/die zur Offenlegung bestimmt ist/sind anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.
Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.
Der Hinweis wird im RESA offengelegt und kann von Dritten eingesehen werden.
Offenlegungsdatum
Das Offenlegungsdatum entspricht standardmäßig dem Datum, an dem der Antrag auf administrative Formalität vom LBR angenommen wurde.
Der Nutzer kann jedoch ein genaues Datum für die Offenlegung seines Dokuments wählen. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen. Nachdem er das entsprechende Kästchen angekreuzt hat, wird der Nutzer aufgefordert, ein gültiges Offenlegungsdatum in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.
Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.