Gerichtliche Entscheidung – Offenlegung
Diese Diensteistung betrifft die Einreichung zwecks Offenlegung des Auszugs einer gerichtlichen Entscheidung gegen eine beim RCS eingetragene oder eingeschriebene Person, deren Einreichung und Offenlegung vom Gesetz vorgeschrieben wird.
Dieser Auszug ist einzuschreiben und im RESA offenzulegen.
Wie reicht man den Auszug der gerichtlichen Entscheidung beim RCS ein?
Nachdem der Nutzer die Dienstleistung Gerichtliche Entscheidung – Offenlegung für die betreffende Einrichtung ausgewählt hat, fährt er mit der Einreichung fort, indem er auf Weiter zu klickt.
Anschließend muss er den Auszug der gerichtlichen Entscheidung im PDF/A-Format unter der Rubrik Offenlegung im Feld Dokument(e), das/die zur Offenlegung bestimmt ist/sind anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.
Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.
Offenlegungsdatum
Das Offenlegungsdatum entspricht standardmäßig dem Datum, an dem der Antrag auf administrative Formalität vom LBR angenommen wurde.
Der Nutzer kann jedoch ein genaues Datum für die Offenlegung seines Dokuments wählen. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen. Nachdem er das entsprechende Kästchen angekreuzt hat, wird der Nutzer aufgefordert, ein gültiges Offenlegungsdatum in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.
Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.
Le jugement peut être joint, à titre de contrôle, au format PDF/A ou JPEG, sous la rubrique Document(s) joint(s) au sein du champ Pièce(s) remise(s) à titre de contrôle en cliquant sur le bouton Ajouter la pièce jointe
Il n’est ni à enregistrer ni à publier et ne sera consultable par les tiers.
Enfin, il peut finaliser sa demande de dépôt en cliquant sur le bouton Vérification de la demande.