Einreichung der Liste der Teilhaber – Genossenschaft
Diese Dienstleistung betrifft die Einreichung der Liste der Teilhaber einer Genossenschaft gemäß Artikel 133 des geänderten Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften.
Wie reicht man die Liste der Teilhaber – Genossenschaft beim RCS ein?
Nachdem der Nutzer die Dienstleistung Einreichung der Liste der Teilhaber – Genossenschaft für die betreffende Einrichtung ausgewählt hat, wird er aufgefordert, das Jahr einzugeben, für das die Liste der Teilhaber einzureichen ist. Der Nutzer setzt den Einreichungsvorgang fort, indem er auf Weiter zu klickt.
Anschließend muss er die Liste der Teilhaber im PDF/A-Format unter der Rubrik Offenlegung im Feld Dokument(e), das/die zur Offenlegung bestimmt ist/sind anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.
Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.
Dieses Dokument wird im RESA in seiner Vollständigkeit offengelegt und kann von Dritten eingesehen werden.
Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.