Einreichung einer gerichtlichen Entscheidung – Nichtigkeit von Satzungsänderungen oder Nichtigkeit der Gesellschaft / Aufhebung oder Aussetzung eines Beschlusses der Generalversammlung

Diese Dienstleistung betrifft die Offenlegung eines Auszugs aus einer gerichtlichen Entscheidung, das anordnet entweder 

  • die Nichtigkeit der Satzungsänderungen oder die Nichtigkeit der Gesellschaft (Art. 100-13 (1) des abgeänderten Gesetzes vom 10. August 1915 bezüglich der Handelsgesellschaften) oder
  • die Aufhebung oder Aussetzung eines Beschlusses der Generalversammlung (Art. 100-13 (1) des abgeänderten Gesetzes vom 10. August 1915 bezüglich der Handelsgesellschaften).

Dieser Auszug ist einzuschreiben umd im RESA offenzulegen.

Wie reicht man den Auszug der gerichtlichen Entscheidung beim RCS ein?

Nachdem der Nutzer die Dienstleistung Gerichtliche Entscheidung – Nichtigkeit von Satzungsänderungen oder Nichtigkeit der Gesellschaft / Aufhebung oder Aussetzung eines Beschlusses der Generalversammlung für die betreffende Einheit ausgewählt hat, setzt er den Einreichungsvorgang fort, indem er auf Weiter zu klickt.

Anschließend muss er den Auszug aus der gerichtlichen Entscheidung im PDF/A-Format unter der Rubrik Offenlegung im Feld Dokument(e), das/die zur Offenlegung bestimmt ist/sind anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.

Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.

Offenlegungsdatum

Das Offenlegungsdatum entspricht standardmäßig dem Datum, an dem der Antrag auf administrative Formalität vom LBR angenommen wurde.

Der Nutzer kann jedoch ein genaues Datum für die Offenlegung seines Dokuments wählen. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen. Nachdem er das entsprechende Kästchen angekreuzt hat, wird der Nutzer aufgefordert, ein gültiges Offenlegungsdatum in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.

Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.

Le jugement peut être joint, à titre de contrôle, au format PDF/A ou JPEG, sous la rubrique Document(s) joint(s) au sein du champ Pièce(s) remise(s) à titre de contrôle en cliquant sur le bouton Ajouter la pièce jointe

Il n’est ni à enregistrer ni à publier mais sera consultable par les tiers.

Enfin, il peut finaliser sa demande de dépôt en cliquant sur le bouton Vérification de la demande.