Obligationen (art. 470-13 LSC)

Diese Dienstleistung betrifft die Einreichung eines Dokuments, welches Auskunft erteilt über die Beschlüsse, die in Anwendung des Artikels 470-13 des abgeänderten Gesetzes vom 10. August 1915 bezüglich der Handelsgesellschaften getroffen wurden. Dieser Einreichung ist kein Eintragungsformular beizufügen. Das Dokument ist einzuschreiben und unterliegt der Offenlegung.

Wie reiche ich dieses Dokument beim RCS ein?

Nachdem der Nutzer die Dienstleistung Obligationen (Art. 470-13 LSC) für die betreffende Einrichtung ausgewählt hat, fährt er mit der Einreichung fort, indem er auf Weiter zu klickt.

Anschließend muss er das Dokument im PDF/A-Format unter der Rubrik Offenlegung im Feld Dokument(e), das/die zur Offenlegung bestimmt ist/sind anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.

Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.

Das Dokumentwird im RESA offengelegt und kann von Dritten eingesehen werden.

Offenlegungsdatum

Das Offenlegungsdatum entspricht standardmäßig dem Datum, an dem der Antrag auf administrative Formalität vom LBR angenommen wurde.

Der Nutzer kann jedoch ein genaues Datum für die Offenlegung seines Dokuments wählen. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen. Nachdem er das entsprechende Kästchen angekreuzt hat, wird der Nutzer aufgefordert, ein gültiges Offenlegungsdatum in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.

Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.