Berichte einzureichen in Anwendung des Artikels 420-22 (6) LSC

Diese Dienstleistung betrifft die Einreichung der Berichte in Anwendung des Artikels 420-22 (6) des geänderten Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften.

Wie reicht man Berichte in Anwendung des Artikels 420-22 (6) LSC beim RCS ein?

Nachdem die Dienstleistung Berichte einzureichen in Anwendung des Artikels 420-22 (6) LCS für die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde, setzt der Nutzer den Einreichungsvorgang fort, indem er auf Weiter zu klickt.

Anschließend muss er den Bericht im PDF/A-Format unter der Rubrik Angefügte(s) Dokument(e) im Feld Beleg(e), der/die eingereicht werden soll(en) anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.

Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.

Dieses Dokument wird nicht im RESA offengelegt aber kann von Dritten eingesehen werden.

Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.