Per Hinterlegungsvermerk zu veröffentlicher Bericht in Anwendung des Artikels 430-19 LSC
Diese Dienstleistung betrifft die Einreichung zur Offenlegung mittels Hinterlegungsvermerk des zu veröffentlicher Bericht in Anwendung des Artikels 430-19 LSC des geänderten Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften.
Wie reicht man den per Hinterlegungsvermerk zu veröffentlicher Bericht in Anwendung des Artikels 430-19 LSC beim RCS ein?
Nachdem der Nutzer die Dienstleistung Per Hinterlegungsvermerk zu veröffentlicher Bericht in Anwendung des Artikels 430-19 LSC für die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde, setzt der Nutzer den Einreichungsvorgang fort, indem er auf Weiter zu klickt.
Anschließend muss er den Bericht im PDF/A-Format unter der Rubrik Offenlegung im Feld Dokumente zur Offenlegung durch Vermerk anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.
Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.
Dieses Dokument wird im RESA offengelegt durch eine vom LBR, dem Verwalter des RCS, automatisch generierter Vermerk. Es kann von Dritten eingesehen werden.
Offenlegungsdatum
Das Offenlegungsdatum entspricht standardmäßig dem Datum, an dem der Antrag auf administrative Formalität vom LBR angenommen wurde.
Der Nutzer kann jedoch ein genaues Datum für die Offenlegung seines Dokuments wählen. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen. Nachdem er das entsprechende Kästchen angekreuzt hat, wird der Nutzer aufgefordert, ein gültiges Offenlegungsdatum in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.
Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.