Umwandlungsplan der Gesellschaft - SE und SEC

Diese Dienstleistung betrifft die Einreichung eines Umwandlungsplans

  • einer Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft und umgekehrt (Artikel 420-20 und 420-21 LSC), oder
  • einer Genossenschaft in eine Europäische Genossenschaft (SEC) und umgekehrt (Artikel 832-6 und 837-1 LSC).

Dieses Dokument ist einzuschreiben und in seiner Vollständigkeit im RESA zu veröffentlichen.

Wie reicht man einen Umwandlungsplan der Gesellschaft – SE und SEC beim RCS ein?

Nachdem der Nutzer die Dienstleistung Umwandlungsplan der Gesellschaft – SE und SEC für die betreffende Einrichtung ausgewählt hat, fährt er mit der Einreichung fort, indem er auf Weiter zu klickt.

Anschließend muss er den Umwandlungsplan, im PDF/A-Format unter der Rubrik Offenlegung im Feld Dokument(e), das/die zur Offenlegung bestimmt ist/sind anhängen, indem er auf die Taste Beleg hinzufügen klickt.

Der Nutzer wird außerdem aufgefordert, die Frage zur Einschreibung des Dokuments durch LBR zu beantworten.
Der Verwalter des RCS ist befugt, die zur Offenlegung übermittelten Dokumente einzuschreiben. Der Nutzer hat daher die Möglichkeit, bei seinem Antrag anzugeben, ob er möchte, dass LBR die Einschreibung des betreffenden Dokuments vornimmt. Dazu wird der Nutzer gebeten, eine der verfügbaren Optionen anzukreuzen.

Offenlegungsdatum

Das Offenlegungsdatum entspricht standardmäßig dem Datum, an dem der Antrag auf administrative Formalität vom LBR angenommen wurde.

Der Nutzer kann jedoch ein genaues Datum für die Offenlegung seines Dokuments wählen. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen. Nachdem er das entsprechende Kästchen angekreuzt hat, wird der Nutzer aufgefordert, ein gültiges Offenlegungsdatum in das dafür vorgesehene Feld einzutragen.

Schließlich kann er seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf die Taste Überprüfung des Antrags klickt.