Einreichung der Jahresabschlüsse (eCDF) - Artikel 70

Diese Dienstleistung betrifft Tochtergesellschaften, die die Bedingungen von Artikel 70 des Gesetzes vom 19. Dezember 2002 über das RCS erfüllen. Sie können unter bestimmten Bedingungen die allgemeinen Bestimmungen bezüglich des Inhalts, der Einreichung und der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse nicht anwenden und sich auf die Sonderregelung für Mutter- und Tochtergesellschaften berufen.

Tochtergesellschaften können sich dafür entscheiden, ihre Jahresabschlüsse nicht einzureichen und offen zu legen oder sie zu rein administrativen Zwecken zu hinterlegen, ohne sie für Dritte einsehbar zu machen.

Wenn sie sich für die Hinterlegung ihrer Abschlüsse zu Verwaltungszwecken entscheiden, müssen sie jedoch zuvor bestimmte Dokumente des Rechnungslegungsbündels auf der eCDF-Plattform (elektronische Plattform für die Einreichung von Finanzdaten) vorbereiten.

Der Nutzer kann dann bei der Erstellung seines Einreichungsantrags beim RCS die zuvor validierten Angaben direkt von der eCDF-Plattform abrufen. Er muss auch etwaige weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente im PDF/A-Format beifügen.

Welche Dokumente müssen angefügt werden?

Zusätzlich zu den Buchhaltungsunterlagen, die auf der eCDF-Plattform erstellt wurden (wenn die Tochtergesellschaften ihre Jahresabschlüsse zu rein administrativen Zwecken beim RCS eingereicht haben (sie sind für Dritte nicht einsehbar), muss der Nutzer der Einreichung Folgendes beifügen: die konsolidierten Abschlüsse der Muttergesellschaft, die offengelegt werden, den konsolidierten Verwaltungsbericht und den Bericht des zugelassenen Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft.

Außerdem müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: die Erklärung aller Aktionäre oder Teilhaber der Tochtergesellschaft, dass sie mit der Befreiung einverstanden sind, und die Erklärung der Muttergesellschaft, dass sie die von der Tochtergesellschaft eingegangenen Verpflichtungen garantiert.

Welche Angaben sind im RCS einzugeben und wie sind die erforderlichen Dokumente beizufügen?

Daten des Geschäftsjahres

Der Nutzer muss zunächst das Anfangs- und das Enddatum des Geschäftsjahres der eingereichten Jahresabschlüsse eingeben. Die Daten müssenmit den Daten in der eCDF-Erklärung und etwaigen anderen Buchhaltungsunterlagen übereinstimmen, die dem Einreichungsantrag beizufügen sind.

Er klickt dann auf Weiter zu, um mit der Erstellung seines Antrags auf Einreichung fortzufahren. 

Wahl der Sprache des Rechnungslegungsbündels

Der Nutzer muss dann die Sprache des eingereichten Rechnungslegungsbündels auswählen, d.h. die Sprache der Formulare, die auf der eCDF-Plattform ausgewählt wurde.

Auswahl der eCDF-Erklärung

Wenn sich die Tochtergesellschaft für die Einreichung ihrer Konten beim RCS entschieden hat, hat sie zuvor ihre Erklärung auf der eCDF-Plattform erledigt

Der Nutzer muss dann mittels der Dropdown-Liste (Kontenplan) die betreffende eCDF-Erklärung auswählen.

Die anderen Belege, d.h. die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Übergangstabelle werden automatisch angefügt und können nicht abgeändert werden.

Es ist zu beachten, dass die standardmäßig ausgewählte Erklärung diejenige ist, die zuletzt auf der Plattform vorbereitet wurde.

Der Inhalt der Erklärungen kann durch Klicken auf die Schaltfläche Aktualisieren aktualisiert werden.

Der Kontenplan, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Übergangstabelle sind für Dritte nicht einsehbar.

Um mit der Einreichung fortzufahren, muss er dann auf Offenlegung vervollständigen klicken.

Erklärungen gemäß Artikel 70 des Gesetzes vom 19. Dezember 2002

Der Nutzer muss die Erklärungen gemäß Artikel 70 des Gesetzes vom 19. Dezember 2002 unter der Rubrik Offenlegung innerhalb des Feldes Dokumente zur Offenlegung durch Vermerk beifügen.

Sie sind als ein einziger Beleg im PDF/A-Format beizufügen. Der Beleg ist für Dritte einsehbar und wird im RESA mittels eines vom Verwalter des RCS selbst erzeugten Hinterlegungsvermerk offengelegt.

Der Nutzer kann ein bestimmtes Offenlegungsdatum wählen, wenn er dies wünscht. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen und das gewünschte Datum angeben. Andernfalls entspricht das Offenlegungsdatum dem Datum, an dem der Antrag auf Einreichung vom Verwalter des RCS angenommen wurde.

Um mit dem Antrag auf Einreichung fortzufahren, muss der Nutzer anschließend auf Anzuhängende Dokumente hinzufügen klicken.

Weitere Dokumente zur Buchhaltungsunterlage der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft

Sonstige Buchhaltungsunterlagen der Muttergesellschaft sind unter der Rubrik Angefügte(s) Dokument(e) innerhalb des Feldes Beleg(e), der/die eingereicht werden soll(en) - Sonstige Buchhaltungsunterlagen der Muttergesellschaft, die nicht veröffentlicht werden sollen, beizufügen.

Sie sind in einem einzigen Dokument im PDF/A-Format beizufügen. Der Beleg wird für Dritte nicht einsehbar sein.

Die weiteren Buchhaltungsunterlagen der Tochtergesellschaft sind als ein einziges Dokument im PDF/A-Format im Feld Weitere Buchhaltungsunterlagen der Tochtergesellschaft, die nicht offengelegt werden sollen, beizufügen. Dieser Beleg wird für Dritte nicht einsehbar sein.

Um seinen Einreichungsantrag abzuschließen, muss der Nutzer dann auf Überprüfung des Antrags klicken.