Einreichung der Jahresabschlüsse (eCDF) - Artikel 71

Diese Dienstleistung betrifft Muttergesellschaften, die die Bedingungen von Artikel 71 des Gesetzes vom 19. Dezember 2002 über das RCS erfüllen. Sie können unter bestimmten Bedingungen die allgemeinen Bestimmungen über den Inhalt, die Einreichung und die Offenlegung ihrer Gewinn- und Verlustrechnung nicht anwenden und sich auf die Sonderregelung für Mutter- und Tochtergesellschaften berufen.

Muttergesellschaften können sich dafür entscheiden, ihre Gewinn- und Verlustrechnung nicht einzureichen und offen zu legen, oder sie zu rein administrativen Zwecken einzureichen, ohne sie für Dritte einsehbar zu machen.

Sie müssen zuvor bestimmte Dokumente des Rechnungslegungsbündels auf der eCDF-Plattform (elektronische Plattform zur Erfassung von Finanzdaten) vorbereiten.

Der Nutzer kann dann bei der Erstellung seines Einreichungsantrags beim RCS die zuvor validierten Angaben direkt von der eCDF-Plattform abrufen. Außerdem muss er etwaige weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente im PDF/A-Format beifügen.

Welche Angaben sind beim RCS einzugeben und wie sind die erforderlichen Dokumente beizufügen?

 

Daten des Geschäftsjahres

Der Nutzer muss zunächst das Anfangs- und das Enddatum des Geschäftsjahres der eingereichten Jahresabschlüsse eingeben. Die Daten müssen mit den Daten in der eCDF-Erklärung und den anderen Buchhaltungsunterlagen übereinstimmen, die dem Einreichungsantrag beigefügt werden sollen.

Er klickt dann auf Weiter zu, um mit der Erstellung seines Antrags auf Einreichung fortzufahren. 

Wahl der Sprache des Rechnungslegungsbündels

Der Nutzer muss dann die Sprache des eingereichten Rechnungslegungsbündels auswählen, d.h. die Sprache der Formulare, die auf der eCDF-Plattform ausgewählt wurde.

Auswahl der eCDF-Erklärung

Der Nutzer muss dann die betreffende eCDF-Erklärung mittels der Dropdown-Liste (Kontenplan) auswählen.

Die anderen Belege, d.h. die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (gegebenenfalls) sowie die Übergangstabelle werden automatisch angefügt und können nicht abgeändert werden.

Es ist zu beachten, dass die standardmäßig ausgewählte Erklärung diejenige ist, die zuletzt auf der Plattform vorbereitet wurde.

Der Inhalt der Erklärungen kann durch Klicken auf die Schaltfläche Aktualisieren aktualisiert werden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird für Dritte nicht einsehbar sein.

Um mit der Einreichung fortzufahren, muss er dann auf Offenlegung vervollständigen klicken.

Beizulegende Dokumente

Die weiteren im RCS einzureichenden Buchhaltungsunterlagen, deren Offenlegung im RESA gesetzlich vorgeschrieben ist, sind unter der Rubrik Offenlegung innerhalb des Feldes Dokumente zur Offenlegung durch Vermerk beizufügen.

Sie sind als ein einziger Beleg im PDF/A-Format beizufügen. Der Beleg ist für Dritte einsehbar und wird im RESA mittels eines vom Verwalter des RCS selbst erzeugten Hinterlegungsvermerks offengelegt.

Der Nutzer kann ein bestimmtes Offenlegungsdatum wählen, wenn er dies wünscht. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen und das gewünschte Datum angeben. Andernfalls entspricht das Offenlegungsdatum dem Datum, an dem der Antrag auf Einreichung vom Verwalter des RCS angenommen wurde.

Um mit dem Antrag auf Einreichung fortzufahren, muss der Nutzer anschließend auf Anzuhängende Dokumente hinzufügen klicken.


Wenn weitere Buchhaltungsunterlagen beizufügen sind, die nicht im RESA offengelegt werden sollen, muss der Nutzer diese unter der Rubrik Angefügte(s) Dokument(e) im Feld Beleg(e), der/die eingereicht werden soll(en) - Andere Buchhaltungsunterlagen, die nicht offengelegt werden sollen, beifügen.

Sie sind als ein einziger Beleg im PDF/A-Format beizufügen. Der Beleg wird für Dritte nicht einsehbar sein.

Um seinen Einreichungsantrag abzuschließen, muss der Nutzer dann auf Überprüfung des Antrags klicken.