Einreichung der Jahresabschlüsse (eCDF) - Artikel 72
Diese Dienstleistung betrifft Gesellschaften in Form einer offenen Handelsgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft, die die Bedingungen von Artikel 72 des Gesetzes vom 19. Dezember 2002 über das RCS erfüllen.
Sie können unter bestimmten Bedingungen von der Verpflichtung abweichen, ihre eigenen Jahresabschlüsse einzureichen und offen zu legen. Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, den Saldo der Konten einzugeben, sofern keine gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen vorliegen. Sie können beschließen, nur die Salden der Konten einzureichen, die im standardisierten Kontenplan (PCN) enthalten sind.
Zuvor müssen sie bestimmte Dokumente des Rechnungslegungsbündels auf der eCDF-Plattform (elektronische Plattform zur Erfassung von Finanzdaten) vorbereiten.
Der Nutzer kann dann bei der Erstellung seines Einreichungsantrags beim RCS die zuvor validierten Angaben direkt von der eCDF-Plattform abrufen. Außerdem muss er etwaige weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente im PDF/A-Format beifügen.
Welche Angaben sind beim RCS einzugeben und wie sind die erforderlichen Dokumente beizufügen?
Daten des Geschäftsjahres
Der Nutzer muss zunächst das Anfangs- und das Enddatum des Geschäftsjahres der eingereichten Jahresabschlüsse eingeben. Die Daten müssen mit den Daten in der eCDF-Erklärung und den anderen Buchhaltungsunterlagen übereinstimmen, die dem Einreichungsantrag beigefügt werden sollen.
Er klickt dann auf Weiter zu, um mit der Erstellung seines Antrags auf Einreichung fortzufahren.
Wahl der Sprache des Rechnungslegungsbündels
Der Nutzer muss dann die Sprache des eingereichten Rechnungslegungsbündels auswählen, d.h. die Sprache der Formulare, die auf der eCDF-Plattform ausgewählt wurde.
Auswahl der eCDF-Erklärung
Der Nutzer muss dann die betreffende eCDF-Erklärung mittels der Dropdown-Liste (Kontenplan) auswählen.
Nur der Kontenplan muss von der eCDF-Plattform abgerufen werden. Der Kontenplan ist für Dritte nicht einsehbar und unterliegt nicht der Offenlegung.
Es sind keine weiteren Dokumente beizufügen.
Beachten Sie, dass die standardmäßig ausgewählte Erklärung diejenige ist, die zuletzt auf der Plattform erstellt wurde.
Der Inhalt der Erklärungen kann durch Klicken auf die Schaltfläche Aktualisieren aktualisiert werden.
Um seinen Einreichungsantrag abzuschließen, muss er dann auf Überprüfung des Antrags klicken.