Einreichung der Jahresabschlüsse (eCDF)

Diese Dienstleistung betrifft Einrichtungen, die der gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, ihre Buchhaltungsunterlagen gemäß dem standardisierten Kontenplan (PCN) zu erstellen. Sie müssen vor der Einreichung ihrer Jahresabschlüsse beim RCS bestimmte Dokumente des Rechnungslegungsbündels auf der eCDF-Plattform (elektronische Plattform zur Erfassung von Finanzdaten) vorbereiten.

Der Nutzer kann dann bei der Erstellung seines Einreichungsantrags beim RCS die zuvor validierten Angaben direkt von der eCDF-Plattform abrufen. Er muss auch etwaige weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente wie den Anhang, den Geschäftsbericht oder den Überprüfungszweck im PDF/A-Format beifügen. 

Was ist der standardisierte Kontenplan?

Der standardisierte Kontenplan (PCN) ist im Anhang der großherzoglichen Verordnung vom 12. September 2019 zur Bestimmung des Inhalts des standardisierten Kontenplans nach Artikel 12 des Handelsgesetzbuchs (für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen) definiert.

Es ist zu beachten, dass diese großherzogliche Verordnung die Verordnung vom 10. Juni 2009 aufhebt, die den Inhalt und die Darstellung eines standardisierten Kontenplans festlegt und auf Geschäftsjahre anwendbar ist, die vor dem 1. Januar 2020 beginnen.

Was ist die eCDF-Plattform und wie funktioniert sie?

Die eCDF-Plattform ist eine elektronische Plattform zur Erfassung finanzieller Angaben, die vom Centre des technologies de l’information de l’Etat (CTIE) verwaltet wird.

Diese Plattform ermöglicht es Gesellschaften, die der Verpflichtung unterliegen, den Kontostand nach dem Modell des standardisierten Kontenplans (PCN) einzureichen, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Kontostand und die Übergangstabelle vorzubereiten und zu validieren, die dann über die Internetseite vom LBR, dem Verwalter des RCS, eingereicht werden können.

Die eCDF-Plattform bietet dem Erklärenden zwei Möglichkeiten:

  • Eingabe der Finanzdaten über die standardisierten Dateneingabeformulare, die auf der eCDF-Plattform zur Verfügung stehen.
  • Übertragung der Angaben in Form einer XML-Datei, die aus dem Buchhaltungstool des Erklärenden generiert wird.

Wer muss die Buchhaltungsunterlagen auf der eCDF-Plattform vorbereiten?

Artikel 8 des Handelsgesetzbuchs listet die Personen auf, die ihre Buchhaltungsunterlagen vor der Einreichung beim RCS auf der eCDF-Plattform vorbereiten müssen.

Ausnahmen

Ausgeschlossen sind:

  • Gesellschaften, die unter Artikel 13 des Handelsgesetzbuchs fallen.

  • Gesellschaften, denen in Anwendung von Artikel 27 des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2002 über das Handels- und Firmenregister sowie die Buchhaltung und Jahresabschlüsse von Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
  • Gesellschaften, die ihre Jahresabschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards erstellen.

  • Gesellschaften ausländischen Rechts mit einer luxemburgischen Zweigniederlassung in Bezug auf ihre Buchhaltungsunterlagen, wie sie nach dem Recht des Staates, dem sie unterstehen, erstellt werden.

Welche Buchhaltungsunterlagen müssen auf der Plattform vorbereitet werden?

Die Standardisierung mittels der eCDF-Plattform zielt auf die folgenden Buchhaltungsunterlagen ab:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Saldo der Konten
  • Übergangstabelle

Welche Angaben sind im RCS einzugeben und wie sind die erforderlichen Dokumente beizufügen?

Daten des Geschäftsjahres

Der Nutzer muss zunächst das Anfangs- und das Enddatum des Geschäftsjahres der eingereichten Jahresabschlüsse eingeben. Die Daten müssen mit den Daten in der eCDF-Erklärung und etwaigen anderen Buchhaltungsunterlagen übereinstimmen, die dem Einreichungsantrag beigefügt werden sollen.

Er klickt dann auf Weiter zu, um mit der Erstellung seines Antrags auf Einreichung fortzufahren. 

Wahl der Sprache des Rechnungslegungsbündels

Der Nutzer muss dann die Sprache des eingereichten Rechnungslegungsbündels auswählen, d.h. die Sprache der Formulare, die auf der eCDF-Plattform ausgewählt wurde.

Auswahl der eCDF-Erklärung

Der Nutzer muss dann die betreffende eCDF-Erklärung mittels der Dropdown-Liste (Kontenplan) auswählen.

Die anderen Belege, d.h. die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Übergangstabelle werden automatisch angefügt und können nicht abgeändert werden.

Es ist zu beachten, dass die standardmäßig ausgewählte Erklärung diejenige ist, die zuletzt auf der Plattform vorbereitet wurde.

Der Inhalt der Erklärungen kann durch Klicken auf die Schaltfläche Aktualisieren aktualisiert werden.

Der Nutzer muss auch auswählen, ob die Einsichtnahme in die Gewinn- und Verlustrechnung für Dritte möglich ist.

Um mit der Einreichung fortzufahren, muss er dann auf Offenlegung vervollständigen klicken.

Beizulegende Dokumente

Die weiteren im RCS einzureichenden Buchhaltungsunterlagen, deren Offenlegung im RESA gesetzlich vorgeschrieben ist, sind unter der Rubrik Offenlegung innerhalb des Feldes Dokumente, die durch Vermerk zu veröffentlichen sind, beizufügen.

Sie sind als ein einziger Beleg im PDF/A-Format beizufügen. Der Beleg ist für Dritte einsehbar und wird im RESA mittels eines vom Verwalter des RCS selbst erzeugten Hinterlegungsvermerks offengelegt.

Der Nutzer kann ein bestimmtes Offenlegungsdatum wählen, wenn er dies wünscht. Dazu muss er das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen und das gewünschte Datum angeben. Andernfalls entspricht das Offenlegungsdatum dem Datum, an dem der Antrag auf Einreichung vom Verwalter des RCS angenommen wurde.

Um mit dem Antrag auf Einreichung fortzufahren, muss der Nutzer anschließend auf Anzuhängende Dokumente hinzufügen klicken.


Wenn weitere Buchhaltungsunterlagen beizufügen sind, die nicht im RESA offengelegt werden sollen, muss der Nutzer diese unter der Rubrik Angefügte(s) Dokument(e) innerhalb des Feldes Beleg(e), der/die eingereicht werden soll(en).

Sie sind als ein einziger Beleg im PDF/A-Format beizufügen. Der Beleg ist für Dritte nicht einsehbar und wird nicht im RESA offengelegt.

Er kann dann seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf Überprüfung des Antrags klickt.