Einreichung der konsolidierten Abschlüssen
In einigen Fällen sind bestimmte Einrichtungen verpflichtet, konsolidierte Abschlüsse und einen konsolidierten Geschäftsbericht zu erstellen.
Welche Einrichtungen sind zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses verpflichtet?
Außer in Ausnahmefällen muss jede Aktiengesellschaft, jede Kommanditgesellschaft auf Aktien, jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung und jede in Artikel 77 Absätze (2) und (3) des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2002 über das Handels- und Firmenregister sowie die Buchhaltung und Jahresabschlüsse von Unternehmen genannte Gesellschaft einen konsolidierten Abschluss und einen Geschäftsbericht erstellen, wenn :
- sie über die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Teilhaber einer Gesellschaft verfügt oder
- sie das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines Unternehmens zu ernennen oder abzuberufen und gleichzeitig Aktionär oder Teilhaber dieses Unternehmens ist, oder
- sie Aktionär oder Teilhaber eines Unternehmens ist und aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Aktionären oder Teilhabern dieses Unternehmens allein die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Teilhaber dieses Unternehmens kontrolliert.
Welche Angaben sind im RCS einzugeben und wie sind die erforderlichen Dokumente beizufügen?
Daten des Geschäftsjahres
Der Nutzer muss in einem ersten Schritt das Anfangs- und das Enddatum des Geschäftsjahres der eingereichten konsolidierten Abschlüsse eingeben. Die Daten müssen mit den Angaben auf den dem Antrag angefügten Dokumenten übereinstimmen.
Anschließend klickt er auf Weiter zu, um mit der Erstellung seines Antrags auf Einreichung fortzufahren.
Beizulegende Dokumente
Die konsolidierten Abschlüsse, deren Offenlegung im RESA gesetzlich vorgeschrieben ist, sind unter der Rubrik Offenlegung innerhalb des Feldes Dokumente zur Offenlegung durch Vermerk beizufügen.
Er ist als ein einziger Beleg im PDF/A-Format beizufügen. Der Beleg ist für Dritte einsehbar und wird im RESA mittels eines vom Verwalter des RCS selbst erstellten Hinterlegungsvermerks offengelegt.
Der Nutzer muss auswählen, ob der Beleg vom LBR eingeschrieben werden soll.
Der Nutzer kann ein bestimmtes Offenlegungsdatum wählen, wenn er dies wünscht. Er muss dann das Kästchen Ich möchte das Offenlegungsdatum angeben ankreuzen und das gewünschte Datum angeben. Andernfalls entspricht das Offenlegungsdatum dem Datum, an dem der Antrag auf Einreichung vom Verwalter des RCS angenommen wurde.
Um mit dem Antrag auf Einreichung fortzufahren, muss der Nutzer auf Überprüfung des Antrags klicken.
Sind weitere Buchhaltungsunterlagen beizufügen, die nicht im RESA offengelegt werden sollen, muss der Nutzer diese unter der Rubrik Angefügte(s) Dokument(e) innerhalb des Feldes Beleg(e), der/die eingereicht werden soll(en) beifügen.
Sie sind als ein einziger Beleg im PDF/A-Format beizufügen. Der Beleg ist für Dritte nicht einsehbar und wird nicht auf dem RESA offengelegt.
Er kann dann seinen Einreichungsantrag abschließen, indem er auf Überprüfung des Antrags klickt.